Polen muss im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hervor. Durch die Nichtanerkennung habe Polen das Recht auf Privat- und Familienleben verletzt.
Zwei lesbischen Paaren wurde die Anerkennung ihrer Ehen verweigert
Geklagt hatten zwei lesbische Paare, die in Großbritannien und Dänemark geheiratet hatten. Nach ihrer Rückkehr nach Polen weigerten sich die Behörden, ihre Ehen zu registrieren oder ihnen eine gemeinsame Steuererklärung zu ermöglichen.
Die Begründung: Die Eintragung ihrer Ehen würde gegen polnisches Recht verstoßen, das nur Ehen zwischen heterosexuellen Paaren zulässt. Dies verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, so die Richter.
Das Gericht konnte die Begründungen des polnischen Staates nicht nachvollziehen
„Der Gerichtshof stellt fest, dass keiner der von der Regierung angeführten Gründe des öffentlichen Interesses das Interesse der Beschwerdeführer überwiegt, dass ihre jeweiligen Beziehungen rechtlich anerkannt und angemessen geschützt werden“, so der Gerichtshof.
Es ist nicht die erste Verurteilung Polens vor dem EGMR, weil es LGBTI-Rechte missachtet hatte: Weil einer trans Frau in Haft ihre Hormonpräparate verweigert wurden, hat der Gerichtshof Polen im Juli verurteilt, für die fehlende Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare gab es bereits Ende letztes Jahres eine Verurteilung.
Der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, der auch Co-Koordinator der Europäischen Kommission für das Recht der sexuellen Orientierung (ECSOL) ist, betont, dass dieses Urteil bereits das zweite sei, in dem das EMGR „klargestellt hat, dass Polen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, indem es gleichgeschlechtlichen Paaren die formale Anerkennung ihrer Partnerschaft verweigert“.
Polen könnte schon bald Eingetragene Partnerschaften einführen
Das Urteil sei „ein wichtiges Argument für die Einführung von Lebenspartnerschaften und die Gleichstellung der Ehe in Polen“, meint auch Annamaria Linczowska von der polnischen LGBTI-Organisation Advocacy. Die derzeitige Regierung unter dem liberalen Ministerpräsident Donald Tusk hat mittlerweile einen Gesetzentwurf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft vorgelegt, der eigentlich bis Ende des Jahres verabschiedet werden soll.
Aufgrund der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse ist es jedoch noch unsicher, ob das Gesetz beschlossen werden kann. Zudem hat der polnische Präsident Andrzej Duda, langjähriges Mitglied der nationalkonservativen PiS-Partei, bereits angekündigt, sein Veto gegen das Gesetz einlegen zu wollen.
Die polnische Bevölkerung ist da schon weiter: Laut einer aktuellen Umfrage befürworten fast zwei Drittel der polnischen Bevölkerung eingetragene Lebenspartnerschaften, eine knappe Mehrheit ist auch für die Öffnung der Ehe und der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare.

