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Italien verbietet auch Leihmutterschaften aus dem Ausland

Italien verbietet Leihmutterschaften nun auch im Ausland. Das soll vor allem gleichgeschlechtliche Paare mit einem Kinderwunsch treffen, kritisieren die Opposition und LGBTI-Verbände.

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In Italien hat der Senat in der letzten Woche mit 84 zu 58 Stimmen ein Gesetz verabschledet, dass Leihmutterschaften im Ausland unter Strafe stellt. Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte dem Entwurf bereits vorher zugestimmt.

In Italien sind Leihmutterschaften schon seit 20 Jahren verboten

Damit wird das bestehende Gesetz, das die Durchführung, Organisation oder Bewerbung von Leihmutterschaften in Italien bereits seit 2004 verbietet, um solche aus dem Ausland erweitert – also auch um Länder, in denen diese legal sind. Bei einem Verstoß drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro.

Die rechte Regierungskoalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begründet das Verbot mit dem Schutz der „traditionellen Familie“. „Der Gesetzentwurf, der die Vermietung von Gebärmuttern unter Strafe stellt, ist endlich Gesetz“, jubelt sie selbst auf der Nachrichtenplattform X.

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Eine „mittelalterliche“ Gesetzesänderung, die vor allem gleichgeschlechtliche Paare trifft

Kritik kommt hingegen von der Opposition. Sie nennt das Gesetz einen „nutzlosen“, „verfassungswidrigen“, „mittelalterlichen“ oder „gegen Kinder und Regenbogenfamilien gerichteten“ Text. Es nehme gleichgeschlechtlichen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

Auch aus der LGBTI-Community kommt Kritik: Das Gesetz stelle „eine schwerwiegende Verweigerung der individuellen Freiheiten und der Selbstbestimmung dar“, so Michela Calabrò, Leiterin des Transfeminist Women Network der Organisation Arcigay. 

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind für andere Eltern aus und überlässt ihnen dieses nach der Geburt. In Österreich ist die Leihmutterschaft – wie in vielen anderen europäischen Staaten – verboten.

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