Für den Angriff auf eine trans Frau, die er vor dreieinhalb Jahren auf der Reeperbahn niederschlug, ist ein inzwischen 24-jähriger Mann in einem Berufungsverfahren vor dem Hamburger Landgericht zu 16 Arbeitsleistungen verurteilt worden.
Gericht verhängt Arbeitsleistungen und Schmerzensgeld
Außerdem muss er der trans Frau, die er vor dreieinhalb Jahren auf der Reeperbahn niederschlug, 4.500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Opfer, Samia Stöcker, erlitt bei dem Angriff einen Schädelbruch und befindet sich noch heute in Therapie. Auch das aus den Arbeitsleistungen erwirtschaftete Geld soll an das Opfer gehen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann vorsätzlich gehandelt hatte, ging aber nicht von einer transfeindlichen Motivation aus. Der Angriff sei im Zuge einer eskalierenden Auseinandersetzung geschehen, teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit.
Urteil nach Jugendstrafrecht
Da der Täter zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war, entschied das Gericht nach Jugendstrafrecht. Eine Jugendstrafe hielt die Kammer nicht für erforderlich, da weder von einer schweren Schuld noch von schädlichen Neigungen auszugehen sei.
Bereits in erster Instanz hatte ein Amtsgericht den Angeklagten 2023 zu einem Antigewalttraining und ebenfalls zur Zahlung von 4.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Vorwurf einer transfeindlichen Tatmotivation wurde damals wie heute nicht bestätigt.
Eskalation auf der Reeperbahn
Dem Gericht zufolge kam es in der Nacht des Angriffs zu einem Streit zwischen Stöcker und einem Begleiter des späteren Täters. Stöcker habe Respekt eingefordert, woraufhin die Gruppe versucht habe, sie zum Weitergehen zu bewegen. In der Folge sei es zu einem Schubsen zwischen Stöcker und dem Angeklagten gekommen, bevor dieser schließlich zuschlug.
Der Angriff führte dazu, dass Stöcker bewusstlos wurde und mit einem Schädelbruch ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Die 33-Jährige konnte sich nach eigenen Angaben nicht mehr an den Vorfall erinnern und erfuhr erst auf der Intensivstation von einer Polizistin, was geschehen war.
Transfeindlichkeit nicht nachweisbar
Ein Zeuge hatte in dem Verfahren angegeben, dass während der Auseinandersetzung der Satz „Scheiß Transe, verpiss dich!“ gefallen sein soll. Das Landgericht konnte jedoch nicht sicher feststellen, ob eine solche transfeindliche Äußerung tatsächlich gefallen war. Zudem sei auszuschließen, dass der Angeklagte diese Bemerkung selbst gemacht habe, so die Kammer.
Samia Stöcker sprach in einem Facebook-Statement von einem „guten Ergebnis für die Community und die Gerechtigkeit“. Ihre Anwältin Jacqueline Ahmadi bewertete das Urteil ebenfalls positiv, bedauerte jedoch, dass kein transfeindliches Motiv anerkannt wurde: „Zumindest bekommt Frau Stöcker jetzt Schmerzensgeld, und der Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung bestraft.“

