Am Montagnachmittag rückte die Berliner Polizei zu einem Einsatz in Spandau aus. Ein Mann randalierte gegen 15.30 Uhr an der Bushaltestelle Rathaus Spandau. Laut Polizeiangaben trat der 39-Jährige mit dem Fuß gegen eine geschlossene Bustür und schrie umstehende Personen an.
Ein 42-jähriger Passant sprach den Mann daraufhin an und forderte ihn auf, sein Verhalten zu unterlassen. Der Tatverdächtige reagierte aggressiv: Er beleidigte den Mann auf fremdenfeindliche Weise, bedrohte ihn und versuchte, ihn zu schlagen. Der Angriff verfehlte jedoch sein Ziel.
Handgreiflichkeiten eskalieren
Nachdem der 42-Jährige sich zur Wehr setzte und den Angreifer im Gesicht traf, richtete sich der 39-Jährige an einen weiteren Mann. Ein 58-Jähriger wurde von ihm beleidigt und ins Gesicht gespuckt. Als der Ältere daraufhin das Gespräch suchte, eskalierte die Situation weiter: Der Tatverdächtige schlug ihm zweimal mit der Faust ins Gesicht.
Auch nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte beruhigte sich der Mann nicht. Er äußerte sich mehrfach homophob gegenüber den Polizisten. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,48 Promille.
Festnahme und Ermittlungen
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 39-Jährigen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Potsdam vorlag. Die Beamten nahmen ihn fest und überstellten ihn nach Abschluss der Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt.
Der 58-jährige Verletzte wurde zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der 42-Jährige benötigte keine medizinische Versorgung. Der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamts übernahm die weiteren Ermittlungen, da ein fremdenfeindlicher oder queerfeindlicher Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Hassverbrechen gegen sexuelle Minderheiten gibt es in Berlin eigene Ansprechpartner:innen
Angehörige sexueller Minderheiten, die Opfer von Hasskriminalität geworden sind, können in der deutschen Hauptstadt unter anderem auf der Internetwache der Polizei Berlin online eine Anzeige aufgeben.
Bei der Berliner Polizei gibt es zudem zwei Ansprechpersonen für LGBTI . Damit soll Angehörigen sexueller Minderheiten, die oft aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen ein eher kritisches Verhältnis zur Polizei haben, das Erstatten einer Anzeige nach einem Übergriff erleichtert werden.

