HomeNewsChronikBerlin: Prozess gegen mutmaßlichen Neonazi – 24-Jähriger gesteht mehrere Überfälle

Berlin: Prozess gegen mutmaßlichen Neonazi – 24-Jähriger gesteht mehrere Überfälle

Ein 24-Jähriger steht in Berlin vor Gericht. Er soll führend an mehreren rechtsextremen Angriffen beteiligt gewesen sein. Die Gruppe fiel bereits durch gezielte Störaktionen bei CSDs auf.

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Wegen mehrerer mutmaßlich rechtsextremer Gewalttaten steht ein 24-jähriger Berliner vor dem Landgericht. Die Anklage wirft ihm vor, an vier Straftaten, darunter gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und versuchter schwerer Raub, täterschaftlich beteiligt gewesen zu sein. Sein Verteidiger erklärte zu Prozessbeginn, der Angeklagte bereue die Taten und werde sich später den Fragen des Gerichts stellen.

„Die Vorwürfe treffen in tatsächlicher Hinsicht zu“, sagte Rechtsanwalt Mirko Röder im Namen seines Mandanten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte eine führende Rolle in der Gruppierung „Deutsche Jugend Voran“ eingenommen hat – einer Organisation, die bundesweit durch queerfeindliche Störaktionen bei Christopher Street Days (CSDs) in Erscheinung getreten ist.

Queerfeindliche Provokationen auf CSDs

Die rechtsextremen Gruppierungen „Deutsche Jugend Voran“ und „Jung und Stark“ fielen mehrfach durch Aktionen gegen queere Veranstaltungen auf – unter anderem in Landshut und Oranienburg.

Die Gruppierungen, zu denen der Angeklagte enge Verbindungen gehabt haben soll, sollen gezielt queere Menschen eingeschüchtert und öffentliche Veranstaltungen wie den CSD gestört haben. Mitglieder traten bei mehreren Pride-Paraden in deutschen Städten mit provozierenden Parolen und aggressivem Auftreten auf. Die Aktionen lösten bundesweit Empörung aus.

Bei den Beteiligten handelt es sich den Ermittlungen zufolge überwiegend um junge Männer im Alter zwischen 16 und 23 Jahren. Die Staatsanwaltschaft stuft beide Organisationen als rechtsextrem und homophob ein.

Drohung per SMS und Gewalt auf offener Straße

Die Taten des Angeklagten sollen sich zwischen August und Oktober 2024 ereignet haben. Mehrere Vorfälle richteten sich gezielt gegen politische Gegner.

Am 28. August 2024 soll der Mann einer ehemaligen Mitstreiterin per Nachricht mit dem Tod gedroht haben. „Ich werde euch alle töten“, schrieb er laut Anklage. Die Frau hatte die Gruppe einen Tag zuvor verlassen. Laut Staatsanwaltschaft war dies der Auslöser für die Drohung.

Nur wenige Wochen später kam es zu einer Serie weiterer Übergriffe. In einem Fall soll der 24-Jährige gemeinsam mit sieben weiteren jungen Männern einen Passanten angegriffen haben, weil dieser ein T-Shirt mit der Aufschrift „Antifaschistische Aktion“ trug. Sie versuchten, dem Mann das T-Shirt zu entreißen und schlugen auf ihn ein.

Angriff in der S-Bahn

Ein besonders brutaler Vorfall ereignete sich im Oktober 2024 in der Berliner S-Bahn. Der Angeklagte soll Teil einer 19-köpfigen Gruppe gewesen sein, die in einem Zug der S7 einen Fahrgast angriff. Dieser trug ebenfalls ein antifaschistisches Symbol. Die Gruppe schlug und trat auf den Mann ein. Der Angegriffene erlitt, wie auch in anderen Fällen, zahlreiche Hämatome.

In einem weiteren Fall in Berlin-Hellersdorf bedrohte der 24-Jährige laut Anklage einen Mann mit einer ungeladenen Luftdruckpistole. Dabei soll er gerufen haben: „Ich knall dich ab!“ Die Tat sei offenbar ein Racheakt gewesen, so die Ermittler.

Ermittlungen gegen mehrere Tatverdächtige

Die Polizei nahm den mutmaßlichen Rädelsführer im Oktober 2024 bei umfangreichen Durchsuchungsaktionen in Berlin und Brandenburg fest. Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt neun Tatverdächtige. Sie sollen in engem Kontakt zu den Gruppierungen Jung und Stark“ und Deutsche Jugend Voran“ stehen.

Beide Gruppen stehen im Visier der Behörden, weil sie neben gewalttätigen Übergriffen auch durch Auftritte bei CSDs in die Öffentlichkeit getreten sind. Beobachter sehen darin eine gezielte Einschüchterungsstrategie gegen die queere Community.

Zweifel an Raubabsicht – Prozess geht weiter

Die Vorsitzende Richterin deutete zu Beginn des Prozesses an, dass das Gericht in einigen Punkten Zweifel an einer „Bereicherungsabsicht“ habe. Wenn es nur darum gegangen sei, Kleidung zu entwenden, könne statt Raub auch Nötigung oder versuchte Nötigung im Raum stehen.

Der Angeklagte sitzt seit fünf Monaten in Untersuchungshaft. Nach Angaben seines Verteidigers hat er keinen Beruf erlernt und zuletzt Sozialhilfe bezogen. Der Prozess wird am Freitag mit Zeugenaussagen fortgesetzt.

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