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HomeNewsChronikSohn schlafwandelnd vergewaltigt? BGH kippt Urteil gegen Ex-Staatsanwalt

Sohn schlafwandelnd vergewaltigt? BGH kippt Urteil gegen Ex-Staatsanwalt

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen früheren Staatsanwalt aufgehoben, dem vorgeworfen wird, seinen achtjährigen Sohn sexuell missbraucht zu haben. Der Fall wird nun vor dem Landgericht Lübeck neu verhandelt.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat das Urteil gegen einen ehemaligen Staatsanwalt kassiert, der wegen der Vergewaltigung seines minderjährigen Sohnes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Der 5. Strafsenat sprach am 15. Januar 2025 von einem Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung und ordnete eine neue Hauptverhandlung an.

Das Landgericht Lübeck hatte den 52-jährigen Angeklagten am 14. Februar 2024 zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Vier Monate der Strafe galten als bereits verbüßt. Die Tat soll sich Ende März 2019 ereignet haben. Das Opfer war zu diesem Zeitpunkt acht Jahre alt.

Sexsomnia als zentrales Thema im Prozess

Im ersten Prozess spielte das seltene medizinische Phänomen „Sexsomnia“ eine entscheidende Rolle – eine Form des Schlafwandelns mit sexuellen Handlungen. Die Verteidigung hatte geltend gemacht, dass der Angeklagte die Tat in diesem Zustand begangen habe. Der Angeklagte habe keine bewusste Kontrolle über sein Handeln gehabt und sich am nächsten Morgen an nichts erinnern können. Die Staatsanwaltschaft Kiel und die Verteidiger forderten deshalb einen Freispruch.

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Der Fall erregte bundesweit Aufsehen und wurde als „Schlafwandel-Prozess“ bekannt. Auch die 7. Große Strafkammer am Landgericht Lübeck zweifelte an der Schuldfähigkeit, lehnte aber die These der Schuldunfähigkeit aufgrund von Schlafwandeln ab. Das Gericht sah die Tat als erwiesen an, glaubte jedoch nicht an eine vollständige Schuldunfähigkeit.

BGH rügt Umgang mit wichtiger Zeugin

Eine zentrale Rolle spielte eine Juristin, die vor mehr als 20 Jahren mit dem Angeklagten liiert war. Sie berichtete, der Mann habe sie damals mehrfach nachts im Schlaf sexuell angefasst, ohne sich später daran zu erinnern. Das Landgericht Lübeck hatte der Frau nicht geglaubt – laut BGH ein schwerwiegender Fehler.

Die Richter kritisierten, das Gericht habe sich nicht ausreichend mit möglichen Motiven für eine Falschaussage der Zeugin auseinandergesetzt. Immerhin riskiere die Frau durch ihre Aussage einen erheblichen Reputationsverlust, der ihre berufliche Existenz gefährden könnte. Zudem bestand seit 15 Jahren kein Kontakt mehr zwischen ihr und dem Angeklagten – ein Umstand, der gegen ein Falschmotiv spreche.

Verteidigung sieht Signal für Freispruch

Johann Schwenn, der Verteidiger des Angeklagten,  wertet den BGH-Beschluss als klares Zeichen für einen möglichen Freispruch in einer neuen Hauptverhandlung. „Es sind deutliche Worte, die einen Freispruch für unseren Mandanten in einer neuen Hauptverhandlung nahelegen“, sagt er dem Spiegel.

Bereits nach der Urteilsverkündung hatten Schwenn und sein Kollege Yves Georg erklärt, sie würden Revision einlegen. Auch die Staatsanwaltschaft legte Revision ein – beide Seiten hielten das Urteil für fehlerhaft.

Der Angeklagte selbst schweigt laut Angaben seiner Verteidiger zu den Vorwürfen. Die Ermittlungen hatten sich über Jahre hingezogen, weil die Staatsanwaltschaft zunächst keine Anklage erheben wollte. Erst durch ein Klageerzwingungsverfahren der Ex-Frau und des betroffenen Sohnes kam es zum Prozess. Der Sohn trat dabei als Nebenkläger auf.

Ein neuer Termin für die Hauptverhandlung am Landgericht Lübeck steht noch aus.

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