Im Rahmen des Projekts „Befreiter Regenbogen“ wurden auch an mehreren Gerichtsgebäuden in der Steiermark Gedenktafeln enthüllt. Sie erinnern an die strafrechtliche Verfolgung von Angehörigen der LGBTI-Community in der Zweiten Republik. Die Tafeln zeigen zehn Regenbogen-Brieftauben, die symbolisch Entschuldigungsschreiben an die Betroffenen überbringen.
„Dadurch soll das historische Unrecht benannt und Wiedergutmachung zum Ausdruck gebracht werden“, erklärt Michael Schwanda, Präsident des Oberlandesgerichts Graz der Kleinen Zeitung . Die Justiz wolle damit nicht nur die Vergangenheit aufarbeiten, sondern auch ein deutliches Zeichen für die Zukunft setzen. So werde etwa in der Ausbildung neuer Richter:innen verstärkt auf Anti-Diskriminierung geachtet.
Plattform „diskriminiert.at“ dokumentiert rechtliche Entwicklung
Das Projekt wurde bereits 2021 ins Leben gerufen. Ein zentrales Ergebnis ist die Plattform diskriminiert.at, die die rechtliche Entwicklung queerer Rechte in Österreich aufzeigt. Ziel ist es, öffentliches Bewusstsein für bestehende und vergangene Diskriminierung zu schaffen.
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark und die RosaLila PantherInnen als größte LGBTI-Organisation im Süden Österreichs begrüßen diese Schritte der Justiz. Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, betont: „Es gilt in Zeiten, in denen Hass wieder gesellschaftsfähig wird, Menschen vor Vorurteilen, Diskriminierungen, Ausgrenzungen und besonders Hassverbrechen zu schützen.“
Aktivist:innen sehen bleibende Verantwortung der Gesellschaft
Auch Joe Niedermayer, Vorsitzender der RosaLila PantherInnen, sieht in den Maßnahmen mehr als nur einen symbolischen Akt. „Wir dürfen niemals vergessen, an vergangenes Unrecht zu erinnern – das ist unsere bleibende Verpflichtung gegenüber den Opfern“, erklärt er in der Kleinen.
Das Projekt „Befreiter Regenbogen“ soll laut ihm nicht nur in die Vergangenheit blicken, sondern auch als Mahnung für die Gegenwart und Zukunft dienen. Angesichts steigender Zahlen von Hassverbrechen gegenüber queeren Menschen ist für viele Aktivist:innen das Engagement der Justiz als notwendige Antwort auf aktuelle gesellschaftliche Tendenzen.
Entschädigungen in Höhe von über 100.000 Euro bereits ausgezahlt
Seit dem 1. Februar 2024 können Personen, die nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden, außerdem Anträge auf Entschädigung stellen – entweder direkt beim zuständigen Landesgericht oder per Post.
Bislang wurden bundesweit 110.500 Euro an Betroffene ausgezahlt. Das Justizministerium hatte bereits vor Einführung der Maßnahme angekündigt, einen unbürokratischen Zugang zu schaffen, um den Weg zur Anerkennung des Unrechts zu erleichtern.

