Das österreichische Außenministerium hat seine Bürger:innen zur Vorsicht bei der Teilnahme an der diesjährigen Budapest Pride aufgerufen. In einem Reisehinweis warnt die Botschaft in Budapest vor möglichen Geldstrafen von bis zu 200.000 Forint – umgerechnet etwa 500 Euro.
Der CSD ist für den 28. Juni geplant, doch ein im März beschlossenes Gesetz erlaubt es den ungarischen Behörden, Demonstrationen, die gegen das international viel kritisierte „Kinderschutzgesetz“ verstoßen, zu verbieten.
Österreich mahnt zur Wachsamkeit
Die österreichische Botschaft in Budapest rät dazu, die Entwicklungen rund um die Veranstaltung genau zu beobachten. In dem Hinweis heißt es, es werde „geraten, Entwicklungen in diesem Zusammenhang genau zu verfolgen“. Einen ausdrücklichen Aufruf, Demonstrationen zu meiden, gibt es allerdings nicht.
Nach Informationen von GGG.at hat das Außenministerium die österreichische Botschaft in Ungarn sogar angewiesen, im Ernstfall für diplomatische Unterstützung jener Staatsbürger:innen zu sorgen, die an der Budapest Pride teilnehmen. Das heißt, dass bei möglichen Problemen mit ungarischen Behörden steht die Botschaft aktiv zur Seite.
Deutsches Außenministerium warnt vor der Teilnahme an der Pride
Die deutsche Bundesregierung warnt hingegen konkret vor einer Teilnahme an der Budapest Pride. Laut den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts könnten Teilnehmende über elektronische Gesichtserkennung identifiziert und mit Geldstrafen belegt werden. Zusätzlich rät das Ministerium dazu, größere Menschenansammlungen und nicht genehmigte Demonstrationen zu meiden.
Das sorgt in Deutschland für Kritik: „Mit seinem Sicherheitshinweis spielt das Auswärtige Amt damit Orban in die Hände, weil das individuelle Risiko von Teilnehmenden aus Deutschland am Budapest-Pride durch das Auswärtige Amt aktiv und bewusst erhöht wird“, empören sich Daniel Bache, Frank Laubenburg, Luca Renner und Maja Tegeler, Bundessprecher:innen von Die Linke.queer. Sie nennen Österreich als Positiv-Beispiel.
Veranstalter sehen die Situation anders
Die Veranstalter der Pride in Budapest betonen, dass es sich bei einer Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung lediglich um ein geringfügiges Verwaltungsdelikt handle – nicht um eine Straftat. Zudem sei die angedrohte Geldstrafe laut ihnen in vielen Fällen international nicht vollstreckbar.
„Falls jemand eine Geldstrafe erhält, sollte sie oder er vor Ort nichts unterschreiben“, raten die Veranstalter. Nur so sei eine spätere rechtliche Anfechtung möglich. Festnahmen seien laut Gesetz nicht erlaubt, betont das Organisationsteam. Die Veranstalter rechnen mit einer erhöhten Polizeipräsenz, aber auch mit verstärkter internationaler Beobachtung.

