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Missbrauchsverfahren gegen Berliner HIV-Arzt eingestellt

Nach jahrelanger Prozessdauer wird das Strafverfahren gegen einen bekannten HIV-Arzt in Berlin gegen Zahlung einer Geldauflage beendet. Die Justiz steht wegen des Umgangs mit dem Fall in der Kritik.

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Das Landgericht Berlin hat ein langwieriges Strafverfahren gegen einen renommierten HIV-Arzt eingestellt. Der Mediziner, dem sexueller Missbrauch im Rahmen von medizinischen Untersuchungen vorgeworfen wurde, muss 25.000 Euro zahlen. Eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt nicht. Der Arzt gilt damit als unschuldig.

Ein Teil der Geldauflage – 12.500 Euro – geht an einen der Anzeigeerstatter, der Rest an gemeinnützige Organisationen. Die Einstellung erfolgte gemäß § 153a Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO), der eine Verfahrensbeendigung unter Auflagen erlaubt, wenn kein erhebliches öffentliches Interesse an einer Fortführung mehr besteht.

Lange Verfahrensdauer und Kritik an der Justiz

Das Verfahren hatte sich über mehr als zehn Jahre gezogen. Bereits 2014 leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein, 2016 wurde Anklage erhoben. Doch erst 2021 begann der Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten. In 22 Verhandlungstagen kam es zu einem Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro wegen sexuellen Missbrauchs in einem Einzelfall. In drei weiteren Fällen erfolgten Freisprüche, ein fünfter Fall wurde abgetrennt und später eingestellt.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gingen gegen das Urteil in Berufung. Doch auch das Berufungsverfahren verzögerte sich um Jahre. Erst im Juli 2024 wurde es ohne neue Verhandlung beendet – gegen Geldzahlung und ohne Schuldspruch.

„Eine derart lange Verfahrensdauer ist die absolute Ausnahme“, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani dem Spiegel . Sie sprach von einer „rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung“. Auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Sebastian Büchner, äußerte Kritik: Solche Verfahrensdauern seien „nicht geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu fördern“.

Aussage gegen Aussage: Belastung für Betroffene

Im Zentrum des Verfahrens stand unter anderem die Aussage des Nebenklägers, der 2013 Anzeige erstattet hatte. Er schilderte, wie der Arzt ihn während einer Untersuchung sexuell missbraucht haben soll. Das Amtsgericht glaubte seiner Aussage: „Wir haben keine vernünftigen Zweifel an den Aussagen des Zeugen“, erklärte der Vorsitzende Richter Rüdiger Kleingünther bei der Urteilsverkündung im Jahr 2021.

Ein weiteres mutmaßliches Opfer, eine trans Frau, konnte nicht aussagen – ihr Verfahren wurde abgetrennt und später eingestellt. Dutzende weitere Betroffene hatten sich laut Schwulenberatung Berlin mit Berichten zu möglichen Grenzüberschreitungen an sie gewandt.

Uneinigkeit über Zustimmung zur Einstellung

Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Zustimmung zur Verfahrenseinstellung damit, die Nebenkläger nicht erneut belasten zu wollen. Man sei davon ausgegangen, dass der Hauptzeuge eine erneute Aussage ablehne. Doch dieser widerspricht entschieden: „Ich wollte, dass weiterverhandelt wird“, sagte er der Siegessäule . Auch seine Anwältin Undine Weyers betont: „Mit uns wurde diese Entscheidung nicht abgestimmt.“

Die Justiz räumte später einen internen Kommunikationsfehler ein. Laut Spiegel handelt es sich bei der Darstellung einer angeblichen Zustimmung des Nebenklägers um ein Missverständnis zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft.

Ende eines aufsehenerregenden Verfahrens

Die juristische Aufarbeitung endet nun ohne Urteil und ohne Schuldspruch. Die 2021 verhängte Geldstrafe entfällt, stattdessen bleibt es bei der Auflage von 25.000 Euro. Öffentlich hat sich der Mediziner bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Die Betroffenen bleiben mit Fragen zurück – über die Rolle der Justiz, den Umgang mit sexualisierter Gewalt und das Vertrauen in den Rechtsstaat.

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