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Anschlagspläne auf Vienna Pride: Sechs Monate bedingt für 16-Jährigen

n einem Prozess rund um mutmaßliche Anschlagspläne auf die Wiener Regenbogenparade 2023 wurde ein 16-jähriger Schüler in St. Pölten zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Zwei mitangeklagte Brüder im Alter von 19 und 22 Jahren bestreiten die Vorwürfe, ihre Verfahren werden fortgesetzt.

Ein 16-jähriger Österreicher wurde heute, Dienstag, am Landesgericht St. Pölten schuldig gesprochen. Ihm wurde die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie an einer kriminellen Organisation zur Last gelegt. Das Urteil – sechs Monate auf Bewährung – ist noch nicht rechtskräftig. Zusätzlich wurde er wegen Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Vorfall an seiner Schule verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es keine konkreten Anschlagspläne für die Vienna Pride gegeben hat

Die Staatsanwaltschaft warf dem Jugendlichen vor, gemeinsam mit einem Brüderpaar aus St. Pölten in einer einschlägigen Telegram-Gruppe mit mutmaßlichen IS-Sympathisanten in Kontakt gestanden zu haben. In dieser Gruppe sollen Propagandamaterial geteilt, Spendenaufrufe verbreitet und mögliche Anschläge diskutiert worden sein.

Die Staatsanwaltschaft betonte jedoch, dass keine konkreten oder unmittelbar bevorstehenden Anschlagspläne für die Vienna Pride 2023 vorgelegen hätten – anders als die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) bei einer kurzfristig angesetzten Pressekonferenz am Tag nach den Verhaftungen und der Regenbogenparade.

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Der heute 16-Jährige hat ein „reumütiges Geständnis“ abgelegt

Der zum Tatzeitpunkt 14-jährige Angeklagte kündigte in einem Chat an, in ein vom IS kontrolliertes Gebiet ausreisen zu wollen, um sich der Terrormiliz anzuschließen. Außerdem soll er sich gezielt nach Bauanleitungen für Sprengsätze und nach Methoden zum präzisen Schießen erkundigt haben. In diesem Punkt wurde er jedoch freigesprochen, da der Nachweis einer Anleitung zu einer terroristischen Straftat nicht erbracht werden konnte.

Der heute 16-Jährige hatte sich im Laufe des Verfahrens teilweise geständig gezeigt. Laut dem Richter hat er ein „reumütiges Geständnis“ abgelegt und sich glaubhaft vom extremistischen Gedankengut abgewandt. „Sie haben eine zweite Chance bekommen“, betonte der Richter. Er bleibt unter Aufsicht der Bewährungshilfe und muss weiterhin an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen.

Sein Anwalt Andreas Schweitzer kritisierte das Vorgehen der DSN erneut. Er bezeichnete deren Öffentlichkeitsarbeit als voreilig. Die DSN hatte nach der Pride eine Pressekonferenz einberufen, nachdem ein ausländischer Partnerdienst auf verdächtige Telegram-Chats hingewiesen hatte.

Gegen das Brüderpaar wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiterverhandelt

Das Verfahren gegen das Brüderpaar wird derzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Die beiden Männer im Alter von 19 und 22 Jahren zeigten sich nicht geständig. Ein weiterer Verhandlungstermin ist für den 5. August angesetzt.

Der 19-jährige Erstangeklagte soll angekündigt haben, in Tschechien ein Sturmgewehr vom Typ AK-47 sowie ein Messer zu kaufen, um am 17. Juni 2023 einen Anschlag auf die Pride in Wien zu verüben. Der Zweitangeklagte soll in einem Chat das „Anstechen“ und Jagen von Ungläubigen propagiert haben.

Beide Brüder sollen zudem Fotos und Videos angefertigt haben, auf denen sie mit erhobener rechter Hand und ausgestrecktem Zeigefinger – der sogenannten „Tauhid“-Geste – zu sehen sind. Diese Geste wird von islamistischen Gruppen als Erkennungszeichen verwendet.

Schwere Vorwürfe von der Verteidigung des Brüderpaars

Die Verteidigung der beiden Brüder wies die Vorwürfe entschieden zurück. So erklärte der Anwalt des Erstangeklagten, sein Mandant habe am Tag der Regenbogenparade bis Mittag geschlafen, bevor eine Hausdurchsuchung mit 30 Einsatzkräften durchgeführt worden sei.

Dabei seien lediglich Gegenstände wie Softguns gefunden worden, die nicht dem Waffengesetz unterlägen. Auch die Verteidigerin des Zweitangeklagten betonte, das von der Staatsanwaltschaft gezeichnete Bild entspreche nicht der Realität.

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