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Berlin: Bundesrat will Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz verankern

Mit großer Mehrheit hat sich der deutsche Bundesrat dafür ausgesprochen, die sexuelle Identität als schützenswertes Merkmal in das Grundgesetz aufzunehmen. Ziel ist es, Artikel 3, Absatz 3 um den Zusatz „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Das würde bedeuten, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht mehr benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen – und zwar verfassungsrechtlich verankert.

Den Anstoß für die Gesetzesinitiative gab das Land Berlin. Weitere Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, schlossen sich an. Die Länderkammer beschloss, den Entwurf als Gesetzesantrag in den Bundestag einzubringen. Für eine Verfassungsänderung ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich.

Berliner Senatorin Kiziltepe warnt vor wachsender Queerfeindlichkeit

In der Bundesratssitzung warb Cansel Kiziltepe (SPD), Berlins Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung und Antidiskriminierung, als einzige Rednerin ausdrücklich für die Initiative. „Es ist Zeit, dass queere Menschen nicht nur in Reden, sondern auch rechtlich gleichgestellt werden“, sagte sie. 

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Sie sprach von einem „kontinuierlichen Anstieg von Gewalt gegen queere Personen“ und warnte, dass politische Mehrheiten ohne den entsprechenden Grundgesetzschutz in Zukunft „die Uhren zurückdrehen“ könnten. „Queerfeindlicher Hass ist im Alltag spürbar geworden“, fuhr sie fort. Die geplante Ergänzung sei ein deutliches Zeichen, dass die Politik diese Entwicklungen ernst nehme.

Verfassungsänderung mit Hürden – Widerstand von AfD und Teilen der Union

Trotz der Unterstützung im Bundesrat ist der Weg zur Verfassungsänderung steinig. Die AfD lehnt den Entwurf kategorisch ab. Auch innerhalb der Unionsparteien gibt es Uneinigkeit. Da eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, müssten große Teile von CDU und CSU zustimmen, was bislang jedoch unklar ist.

SPD, Grüne und Linke signalisieren hingegen grundsätzlich Zustimmung. Ob das am Ende reicht, ist allerdings unklar. Auch im Bundesrat könnten einzelne Länder das Projekt durch Enthaltungen oder Ablehnungen gefährden.

Kritik von LGBTI-Verbänden: Nicht weit genug gedacht?

Die Initiative wird von queeren Verbänden wie dem LSVD begrüßt. Alexander Vogt, Vorstand des LSVD+, sprach von einem „historischen Schritt“ und einem „klaren Signal des Zusammenhalts“. Er forderte den Bundestag auf, nun politische Verantwortung zu übernehmen.

Aus der Community kommt allerdings auch Kritik. Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Intergeschlechtlichkeit (dgti) bemängelte, dass im Gesetzesvorschlag ausschließlich von „sexueller Identität“ die Rede ist. Notwendig sei aber auch der ausdrückliche Schutz der „geschlechtlichen Identität“. Diese sei im bisherigen Wortlaut des Grundgesetzes nicht ausreichend abgedeckt. So habe etwa Artikel 3 trans Personen nicht vor dem heute als diskriminierend geltenden alten Transsexuellengesetz geschützt.

Blick zurück: Rechtliche Diskriminierung bis in die 1990er Jahre

Die Antragsteller führen als zentrales Argument die historische Dimension an: Erst im Jahr 1994 wurde der berüchtigte Paragraf 175 gestrichen, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte. Der Antrag stellt klar, dass das bisherige Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes queeren Menschen keinen ausreichenden Schutz geboten habe. Deshalb sei eine ausdrückliche Nennung notwendig.

Neben der sexuellen Identität will der Bundesrat auch nationale Minderheiten im Grundgesetz ausdrücklich absichern. Ein entsprechender Antrag kam von Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen. Geplant ist folgender Zusatz zu Artikel 3: „Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind.“

Zu diesen Gruppen zählen beispielsweise die dänische Minderheit, die deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische Volk. Auch dieser Vorschlag fand im Bundesrat eine knappe Mehrheit.

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