HomeNewsChronikSexpartner im Wahn erstochen: Gericht schickt Täter dauerhaft in Psychiatrie

Sexpartner im Wahn erstochen: Gericht schickt Täter dauerhaft in Psychiatrie

Ein 50-jähriger Mann aus Konstanz hat im Wahn seinen ehemaligen Sexpartner mit mehr als 70 Messerstichen getötet. Das Landgericht Konstanz ordnete aufgrund von Schuldunfähigkeit seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Laut Gutachten leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie.

Ende Jänner kam es in Konstanz zu einer brutalen Bluttat. Ein 50-jähriger Jordanier tötete seinen ehemaligen Sexpartner mit mehr als 70 Messerstichen. Die Tat ereignete sich in der Wohnung des Opfers, nachdem beide gemeinsam Drogen konsumiert hatten.

Das Landgericht ist überzeugt, dass der Mann im Wahn handelte. Er war fest davon überzeugt, sein Bekannter könne seine Gedanken lesen und kontrollieren. Um „seine Gedanken wieder für sich zu haben”, versuchte er laut Anklage, den Körper des Opfers aufzuschneiden, um ein Organ zu entnehmen. Dieses wollte er essen, ließ jedoch schließlich aus Ekel davon ab.

Täter wollte sich von homosexuellen Gefühlen „befreien“

Laut Gerichtsakten glaubte der Mann außerdem, sich durch die Tat von seinem gleichgeschlechtlichen Verlangen „befreien“ zu können. Beide Männer kannten sich bereits seit mehreren Jahren und hatten nach Angaben des Beschuldigten mehrfach sexuelle Kontakte. Das Opfer soll ihn jedoch zuletzt mehrfach zurückgewiesen haben.

„Er war mein guter Freund“, sagte der Angeklagte im Prozess. Er bestritt, mit Mordabsicht gehandelt zu haben, und erklärte, die Situation sei nach einem Streit eskaliert. Zehn Tage nach der Tat wurde er von der Polizei festgenommen.

Gericht und Staatsanwaltschaft sehen keine Schuldfähigkeit

Nach Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Kammer besuchte der Beschuldigte seinen Bekannten gezielt, um an dessen Leber zu gelangen. Er habe geglaubt, darin seien seine gestohlenen Gedanken gespeichert, so der Vorsitzende Richter. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann eine paranoide Schizophrenie.

Das Gericht betonte, die Tat sei äußerst brutal gewesen. Dennoch bestehe kein Zweifel an seiner Schuldunfähigkeit. Bis zuletzt habe er sich von seinem Wahn leiten lassen und die Verantwortung für die Tat beim Opfer gesucht. „Er zeigte Mitleid nur für die Angehörigen des Getöteten“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie

Da der Mann aufgrund seiner psychischen Erkrankung als gefährlich eingestuft wird, ordnete das Landgericht Konstanz seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten diese Maßnahme beantragt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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