HomeNewsChronikFreund aus dem Fenster gestoßen und vergewaltigt: Elf Jahre Haft

Freund aus dem Fenster gestoßen und vergewaltigt: Elf Jahre Haft

Ein Jahr nach einer schweren Gewalttat in Reutlingen hat das Landgericht Tübingen nun sein Urteil gefällt. Ein 30-jähriger Mann wurde zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im November 2024 zunächst einen 24-jährigen Bekannten aus einem Fenster im zweiten Stock einer Asylunterkunft gestoßen und ihn anschließend vergewaltigt hatte.

Der Vorfall ereignete sich nach gemeinsamem Alkohol- und Cannabiskonsum. Dabei kam es offenbar zu einem Streit. Gegen 18:20 Uhr öffnete der Angeklagte das Fenster und stieß das Opfer rund sieben Meter in die Tiefe. Das Opfer überlebte schwer verletzt.

Überwachungskamera dokumentiert den weiteren Tathergang

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dem verletzten Mann nach dem Sturz die Hose heruntergezogen und ihn auf dem Boden sexuell missbraucht zu haben. Eine Überwachungskamera hat die Tat laut Gericht dokumentiert. Auch Passanten, die zur Hilfe eilten, konnten den Angeklagten zunächst nicht stoppen. Sie schlugen mit einer Handtasche auf ihn ein und riefen um Hilfe. Dennoch setzte der Täter die Vergewaltigung fort.

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„Er hat zielgerichtet gehandelt“, sagte der Vorsitzende Richter während der Urteilsbegründung. Die schwere Verletzung des Opfers habe ihn ebenso wenig interessiert wie die Anwesenheit von Zeugen. Diese beobachteten laut Gericht „Stoßbewegungen“ des Mannes. Zudem hörten sie ihn lustvoll stöhnen, während er auf dem halbnackten Opfer kniete.

Spermaspuren belegen die Tat

Ein medizinisches Gutachten bestätigte, dass sich Sperma des Angeklagten im Anus des Opfers befand. Das Gericht wertete dies als klares Beweismittel für die Vergewaltigung. Einen versuchten Totschlag lehnte die Kammer jedoch ab. Der Stoß aus dem Fenster sei eine gefährliche Körperverletzung gewesen, jedoch kein gezielter Tötungsversuch.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine zwölfjährige Haftstrafe sowie Sicherungsverwahrung gefordert. Letzteres lehnten die Richter ab, behielten sich eine spätere Prüfung jedoch vor. Es habe keine eindeutigen Hinweise auf eine dauerhafte Gefährdung durch den Angeklagten gegeben.

Angeklagter voll schuldfähig – keine Hinweise auf Rausch oder Krankheit

Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft. Laut Gericht lagen auch keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung oder Abhängigkeit vor. Der Konsum von Drogen und Alkohol habe ihn nicht in einen Zustand versetzt, der seine Schuldfähigkeit beeinträchtigt hätte.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Anwältin argumentierte, die Vergewaltigung sei nicht zweifelsfrei nachweisbar und ihr Mandant habe den Bekannten nicht gestoßen. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

In seinem Schlusswort wandte sich der Richter direkt an den Angeklagten: „Ich wünsche Ihnen, dass Sie die angebotene Sozialtherapie und andere Behandlungsangebote im Gefängnis wahrnehmen.“

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