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Japanisches Gericht stärkt Rechte von trans Personen

Ein Urteil des Tokyo High Court erklärt die Pflicht zur operativen Genitalanpassung für trans Menschen für verfassungswidrig und erleichtert ihnen damit die Änderung ihres Geschlechtseintrags.

Ein Gericht in Tokio hat entschieden, dass die verpflichtende Anpassung der Genitalien bei der Änderung des offiziellen Geschlechtseintrags gegen die japanische Verfassung verstößt. Der Spruch des Tokyo High Courts betrifft den Fall einer trans Frau, deren Antrag zuvor abgelehnt worden war. Sie erhält nun das Recht, ihren Geschlechtseintrag ohne chirurgischen Eingriff anpassen zu lassen. Das Gericht sprach von einem verfassungswidrigen Eingriff in die Selbstbestimmung.

Gericht sieht Grundrechte verletzt

Die Entscheidung stellt eine wichtige Wende im geltenden japanischen Recht dar. Damit trans Menschen ihren Geschlechtseintrag anpassen lassen können, müssen sie derzeit unter anderem volljährig sein, nicht verheiratet, keine minderjährigen Kinder haben und eine medizinische Diagnose von Geschlechtsdysphorie vorweisen können.

Zusätzlich werden das Fehlen funktionsfähiger Fortpflanzungsorgane und eine dem anderen Geschlecht entsprechende körperliche Erscheinung gefordert. Viele Betroffene sehen darin eine faktische Pflicht zur Operation, die für sie nicht erreichbar oder medizinisch nicht notwendig ist.

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Der Tokyo High Court stellte klar, dass diese Anforderungen Menschen dazu zwingen könnten, Eingriffe vornehmen zu lassen, die allein durch Hormonbehandlungen nicht erreicht werden können. „Die Regelung greift unverhältnismäßig in die körperliche Integrität ein“, so einer der Richter. Das Gericht verwies auf Artikel 13 der Verfassung, der das Recht auf Selbstbestimmung schützt.

Bezug zum Urteil des Obersten Gerichtshofs

Das Urteil folgt einem wegweisenden Beschluss des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2023, in dem die Pflicht zur Sterilisation bei Geschlechtsanpassungen für verfassungswidrig erklärt wurde. Die Frage der sogenannten Genitalvorgabe blieb jedoch offen.

Mit dem aktuellen Urteil erhält diese Debatte neue Dynamik, da erstmals ein höheres Gericht diese Vorgabe direkt beanstandet hat. Zuvor hatte bereits ein Gericht in Hiroshima bestätigt, dass eine genitale Geschlechtsanpassung für eine Änderung des amtlichen Geschlechts nicht notwendig sei.

Die Richter betonten, dass die körperliche Erscheinung nicht als alleinige Bedingung für die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität dienen könne. Ein Mitglied des Senats erklärte: „Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass gesetzliche Anforderungen keine unzumutbaren Hürden darstellen.“

Diskussion über Reformen nimmt zu

Das Gesetz über die Anpassung des rechtlichen Geschlechts stammt aus dem Jahr 2004 und folgt einem stark medizinisch geprägten Ansatz. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch kritisieren diese Vorgaben seit Langem und fordern eine Reform. Auch die japanische Anwaltskammer spricht sich für eine Modernisierung aus. 

Die politische Debatte darüber, wie das Gesetz an internationale Standards angepasst werden könnte, gewinnt durch das Urteil sichtbar an Tempo. Die Regierung hat bisher keine konkreten Reformpläne vorgelegt, verweist aber auf laufende gesellschaftliche Gespräche.

Rechtsexperten sehen im Entscheid des Tokyo High Court einen möglichen Wendepunkt. Ein Jurist kommentierte: „Das Urteil setzt klare Leitplanken. Jetzt liegt es am Gesetzgeber, darauf zu reagieren.“

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