Am Landgericht Traunstein ist am Freitag ein aufsehenerregender Prozess zu Ende gegangen. Zwei Männer im Alter von 24 und 32 Jahren wurden wegen erpresserischen Menschenraubs, besonders schwerer räuberischer Erpressung sowie besonders schweren Raubs zu jeweils siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Tat hatte sich Ende Juni 2024 im oberbayerischen Prien am Chiemsee ereignet. Das Opfer, ein heute 70-jähriger Rechtsanwalt aus Baden-Württemberg, hatte sich dort ein Zweitdomizil eingerichtet und ein Doppelleben geführt.
Heimliches Doppelleben mit dramatischen Folgen
Der Anwalt hatte im Internet nach jungen Männern für sexuelle Dienstleistungen gesucht. Einer von ihnen soll der 24-jährige Lizandro M. aus Venezuela gewesen sein. Gemeinsam mit dem 32-jährigen Jamaikaner David D. reiste dieser angeblich für ein Wochenende gegen Bezahlung nach Prien. Doch das Treffen eskalierte.
Laut Anklage fesselten die Männer ihr Opfer mit Handschellen und Klebeband, bedrohten es mit einem Messer und hielten ihm die Klinge sogar an Hals und Genitalien. Ihr Ziel war es, den Mann zur Zahlung über PayPal zu zwingen. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem „massiven Gewaltexzess“.
Richterin: Fantasie-Szenario „nicht glaubhaft“
Im Prozess behaupteten die Angeklagten, das Opfer habe das Geschehen selbst inszenieren wollen – als Teil einer erotischen Fantasie von einer „Home Invasion mit Fesselung“. Doch die Richterin wies dies als Schutzbehauptung zurück. Ausschlaggebend war unter anderem die Aussage des Anwalts, der erklärte, ausschließlich mit hellhäutigen Männern intim zu werden. Diese Aussage spreche gegen eine freiwillige Einladung zweier Männer mit dunkler Hautfarbe zu einem Rollenspiel.
Ein weiteres belastendes Element waren Chatverläufe zwischen den beiden Angeklagten. Darin wurde bereits Tage vor der Tat von einem Überfall gesprochen. Lizandro M. schrieb beispielsweise: „Wir gehen zu dem Motherfucker. Die Schlampe möchte, dass ich mich tagelang bei ihm verstecke, damit niemand mitbekommt, dass er schwul ist.“
Flucht mit Luxusgütern – und schneller Fahndungserfolg
Nach der Tat flüchteten die Männer mit ihrer Beute, darunter zwölf Rolex-Uhren, Schmuck im Wert von 27.000 Euro, 700 Euro Bargeld, acht Parfümflaschen sowie das iPhone des Opfers. Die Polizei nahm sie kurze Zeit später in Frankfurt am Main fest. In ihrem Hotelzimmer wurden Teile der Beute gefunden – zusammen mit Gleitgel, Kondomen und Einmalhandschuhen.
In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt jeweils zehn Jahre Haft. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch vom Hauptvorwurf und lediglich eine Strafe wegen Diebstahls. Letztlich blieb das Gericht unter der Forderung der Anklage, sprach die Männer jedoch in allen Hauptanklagepunkten schuldig.
Wiedergutmachung „nur Lippenbekenntnis“?
Lizandro M. hatte sich beim Opfer entschuldigt und ihm 13.000 Euro als Wiedergutmachung gezahlt. Die Richterin bezweifelte jedoch die Aufrichtigkeit dieser Geste und bezeichnete sie als Lippenbekenntnisse. Besonders tragisch sei, dass das Opfer offenbar eine emotionale Bindung zu einem der Täter aufgebaut habe. Laut Gericht prahlte der Anwalt mit seinem Vermögen und versprach dem Escort Geld sowie Unterstützung beim Ausstieg aus dem Milieu.
Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Anwalt Adam Ahmed erklärte: „Wir werden natürlich Rechtsmittel einlegen.“ Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

