Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat das Ermittlungsverfahren gegen eine trans Frau im Polizeidienst eingestellt. Der Vorwurf lautete, sie habe ihren Geschlechtseintrag nur geändert, um schneller befördert zu werden. „Das Verfahren wurde mangels Strafbarkeit eingestellt“, erklärte eine Sprecherin der Behörde. Zuvor hatte der Kölner Stadt-Anzeiger über den Fall berichtet.
Die Kommissarin hatte im Mai 2024 beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag offiziell ändern lassen. Kurz darauf zeigte die Polizeiführung in Düsseldorf ihre Beamtin wegen Betrugs an. Begründung: Die Geschlechtsänderung sei nur erfolgt, um durch eine Förderregelung für Beamtinnen im Beförderungsverfahren Vorteile zu erlangen. Diese sieht vor, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden.
Disziplinarverfahren läuft trotz Einstellung des Strafverfahrens weiter
Neben der Strafanzeige leitete die Polizei ein Disziplinarverfahren ein und verhängte einen Beförderungsstopp. Ob diese Maßnahmen aufgehoben werden, ist derzeit offen. Ein Sprecher der Düsseldorfer Polizei wollte sich dazu zunächst nicht äußern.
Die betroffene Beamtin wehrt sich juristisch. Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf hat sie Klage gegen ihren Dienstherrn eingereicht. Ihr Anwalt, der Verwaltungsrechtler Christoph Arnold, sieht in dem Vorgehen der Polizei einen eklatanten Verstoß gegen die Fürsorgepflicht. Er kritisierte, dass sich das Polizeipräsidium „an die Spitze einer Bewegung gegen die Antragstellerin und gegen die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Entscheidung über den Personenstand gesetzt hat“.
Anwalt spricht von „missverstandener Ironie“
Der Jurist bestreitet auch den Vorwurf, seine Mandantin habe gegenüber Kollegen geäußert, dass sie nach einer Beförderung wieder in den „Mannesstand“ zurückwechseln wolle. Solche Aussagen seien aus dem Kontext gerissen und als „Ironie“ missverstanden worden, sagte Arnold dem Westdeutschen Rundfunk (WDR). Seine Mandantin identifiziere sich bereits seit Jahren als Frau. Der Personenstandswechsel sei das Ergebnis eines langen inneren Prozesses gewesen.
Nach der offiziellen Änderung habe die Polizistin ihre Dienststelle informiert und ein Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten vereinbart. Dennoch sei sie laut Arnold Ziel interner Befragungen geworden, die er als „inquisitorisch“ beschreibt. Besonders enttäuschend sei, dass ausgerechnet von Polizeipräsidentin Miriam Brauns queerfeindliche Töne gekommen seien.
Aufstieg zur Oberkommissarin bleibt vorerst blockiert
Sollte das Verwaltungsgericht dem Antrag der Beamtin stattgeben, könnte sie im Beförderungsverfahren deutlich aufrücken. Konkret würde das den Sprung zur Polizeioberkommissarin bedeuten, wodurch sich ihr Gehalt um etwa 200 Euro monatlich erhöhen würde. Aktuell verhindert der verhängte Beförderungsstopp diesen Schritt.
Die juristische Auseinandersetzung könnte somit Signalwirkung für den Umgang mit trans Personen im öffentlichen Dienst haben. Eine Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet.

