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Nach queerfeindlichem Angriff: Opfer zeigt Täter an – und landet selbst vor Gericht

Ein junger Mann suchte nach einem brutalen Übergriff Hilfe bei der Polizei – und landete selbst vor Gericht. Nun ist das Urteil gefallen.

Ein queerfeindlicher Angriff am Wiener Praterstern sorgte für ein juristisches Nachspiel, das viele überraschte. Der Fall begann mit Gewalt gegen ein schwules Paar – und endete mit der Verurteilung des Opfers.

Brutaler Angriff vor der U-Bahnstation Praterstern

Am Abend des 28. Septembers 2025 wurde ein homosexuelles Paar am Wiener Praterstern Opfer eines Angriffs. Ein Unbekannter griff die beiden Männer – einen 25-jährigen Italiener und seinen 36-jährigen Partner aus Salzburg – unvermittelt an. Dabei erlitt der Jüngere eine schwere Augenverletzung.

„Wir wurden beide attackiert“, schilderte der 36-Jährige später vor Gericht. Sein Partner sei stark blutend und völlig verstört gewesen. Die beiden suchten Hilfe bei der nahegelegenen Polizeiinspektion Praterstern, doch dort eskalierte die Situation erneut.

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Panikreaktion in der Polizeiinspektion eskaliert

Laut Polizei waren die Beamten in der Dienststelle an jenem Abend überlastet. Da das verletzte Opfer keine sofortige Hilfe erhielt, soll der 25-Jährige in Panik geraten sein. Laut Augenzeugenberichten schrie er „Nazi Police“ und begann, sich zu wehren.

Die Beamten fixierten ihn daraufhin am Boden. Dabei soll er nach einem Polizisten getreten haben. Da er sich nicht beruhigte, wurde er festgenommen. Gegen ihn wurde später wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung ermittelt.

Verteidiger spricht von psychischer Ausnahmesituation

Im Prozess am Wiener Landesgericht verteidigte Strafverteidiger Roland Friis den 25-Jährigen. Er argumentierte, sein Mandant sei durch den queerfeindlichen Angriff traumatisiert und habe aus Angst um sein Augenlicht die Kontrolle verloren.

„Er hatte keine böse Absicht, sondern erlitt eine akute Panikattacke“, so Friis. Sein Mandant sei Opfer einer brutalen Tat geworden und nicht der Täter.

Gericht erkennt Schuld und verhängt bedingte Haftstrafe

Doch das Gericht folgte der Argumentation des Verteidigers nicht. Im Zeugenstand schilderten mehrere Polizisten das Verhalten des Mannes als aggressiv und widerständig. 

„Er hat sich gewehrt, das ist Widerstand“, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung. Das Urteil lautet auf fünf Monate bedingte Haft, die Probezeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Der Schuldspruch ist rechtskräftig.

Abschließend wandte sich der Richter direkt an den Verurteilten: „Lassen Sie in Zukunft Polizisten einfach Polizisten sein.“

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