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Europarat legt neue Leitlinien zum Schutz intergeschlechtlicher Menschen vor

Neue Empfehlungen des Europarats sollen die Rechte intergeschlechtlicher Menschen stärken. Der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) sieht darin einen klaren Auftrag an Österreich und kritisiert fehlende gesetzliche Regelungen.

Im Herbst 2025 hat der Europarat neue Leitlinien zur Gleichberechtigung intergeschlechtlicher Menschen beschlossen. Damit richtet sich das Minister:innen-Komitee, in dem alle 46 Mitgliedsstaaten vertreten sind, direkt an die nationalen Regierungen. Die Empfehlung soll als Orientierung für Gesetze und politische Maßnahmen dienen und befasst sich ausdrücklich mit den Menschenrechten intergeschlechtlicher Personen.

VIMÖ fordert rasche Schritte in Österreich

Für den Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) macht die Empfehlung vor allem eines deutlich: In Österreich besteht weiterhin großer Handlungsbedarf. „In dieser Empfehlung wird aufgezeigt, wie Österreich für den gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung und für den spezifischen Schutz intergeschlechtlicher Menschen vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt sorgen kann – und zwar in allen gesellschaftlichen Bereichen“, erklärt Tinou Ponzer, VIMÖ-Obmensch, in einer Aussendung.

Bislang fehlen in Österreich verbindliche gesetzliche Regelungen, die intergeschlechtliche Minderjährige vor medizinischen Eingriffen schützen, wenn diese nicht aus dringenden gesundheitlichen Gründen notwendig sind. Zwar wurden in den vergangenen Jahren einzelne Schritte gesetzt, etwa im Personenstandsrecht. Im sensiblen Bereich der medizinischen Versorgung gibt es jedoch weiterhin keine klaren gesetzlichen Vorgaben.

Fokus auf Gesundheit und Selbstbestimmung

Genau hier setzt die Empfehlung des Europarats an. Er fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, den Schutz intergeschlechtlicher Kinder im Gesundheitswesen zu stärken. Medizinische Eingriffe, die nicht medizinisch notwendig sind, sollen demnach grundsätzlich aufgeschoben werden, bis die betroffene Person selbst eine informierte Entscheidung treffen kann.

Der Europarat betont außerdem das Recht auf verständliche Informationen und Beratung. Eltern und Betroffene sollen umfassend aufgeklärt werden. Gleichzeitig hebt das Dokument hervor, dass die körperliche und psychische Unversehrtheit intergeschlechtlicher Menschen zu achten ist. Auch Maßnahmen gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt werden angesprochen.

Die Empfehlungen des Komitees sind rechtlich nicht bindend. Sie gelten jedoch als wichtige politische Leitlinien und waren in der Vergangenheit häufig die Grundlage für nationale Gesetzesänderungen. Der Europarat beschreibt das aktuelle Dokument als wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung gemeinsamer europäischer Standards im Bereich der Menschenrechte.

EU-Erhebungen belegen anhaltende Probleme

Dass die angesprochenen Themen kein Randproblem sind, zeigen auch Studien auf EU-Ebene. So hat die EU-Grundrechteagentur (FRA) in den vergangenen Jahren mehrfach zur Situation von LGBTIQ*-Personen geforscht. Intergeschlechtliche Menschen berichten darin von Benachteiligung im Alltag, im Kontakt mit Behörden und im Gesundheitswesen.

Viele Betroffene geben an, bereits im Kindesalter medizinische Eingriffe erlebt zu haben, ohne selbst darüber entscheiden zu können. Die FRA verweist auf mögliche langfristige körperliche und psychische Folgen und empfiehlt klare gesetzliche Schutzmaßnahmen sowie gezielte Schulungen für medizinisches Fachpersonal.

Bundesregierung kündigt Reformen an

Auch die österreichische Bundesregierung hat zuletzt angekündigt, aktiv werden zu wollen. So wurden „klare Regelungen zum Schutz intergeschlechtlicher Minderjähriger vor gesundheitlich nicht notwendigen Eingriffen” sowie der Ausbau von Sensibilisierungsmaßnahmen für Gesundheitsberufe zumindest angekündigt. Konkrete Gesetzesvorschläge oder Zeitpläne wurden bislang jedoch nicht veröffentlicht.

VIMÖ sieht in der Empfehlung des Europarats dennoch eine wichtige Grundlage. „Die Teilhabe und Förderung intergeschlechtlicher Menschen und insbesondere der Schutz von Kindern liegt in der Hand unserer Bundesregierung. Jetzt kann sie auf diese Vorarbeit des Europarats zurückgreifen“, sagt Magdalena Klein, Vize-Obmensch von VIMÖ.

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