Der Fall der amtlichen Geschlechtsänderung eines 60-jährigen Deutschen in Wien hat über Monate hinweg für heftige Debatten gesorgt. Nun haben die Behörden ihre Entscheidung rückgängig gemacht. „Waltraud” gilt offiziell wieder als Mann.
Rotlichtkönig mit Nazi-Verurteilung
Walter P., der einst ein Stundenhotel betrieb und im Dezember rechtskräftig wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt wurde, hatte sein amtliches Geschlecht vor etwa einem Jahr auf „weiblich” ändern lassen. Grundlage dafür war ein Sachverständigenbefund, der eine „Störung der Geschlechtsidentität/Transsexualismus” attestierte.
Er habe die Geschlechtsänderung beantragt, nachdem klar war, dass er ins Gefängnis sollte, sagte er der Kronen Zeitung: „Ich dachte mir: Dann gehe ich eben ins Frauengefängnis.“ In dem Interview erklärte Walter P., er freue sich schon auf das „gemeinsame Duschen und Spazierengehen mit den Frauen“. Als Frau hätte er außerdem vier Jahre früher in Pension gehen können.
Innenministerium ordnet Überprüfung an
Schließlich schaltete sich das Innenministerium ein. Innenminister Gerhard Karner beauftragte den Magistrat Wien, den Fall noch einmal zu prüfen. Knapp ein Jahr nach der ursprünglichen Eintragung erfolgte nun die Kehrtwende. Der entsprechende Eintrag wurde rückgängig gemacht und Walter P. gilt offiziell wieder als Mann. Dies berichtet unter anderem die Kronen Zeitung unter Berufung auf den behördlichen Bescheid.
Dort heißt es unter anderem, die ständige Rechtsprechung verlange „eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes in Richtung des Wunschgeschlechts“. Nach Einschätzung der Behörde sei eine entsprechende Annäherung im konkreten Fall jedoch nicht ausreichend erfolgt. Damit wären weder eine frühere Pensionierung noch ein Haftantritt in einem Frauengefängnis aktuell ein Thema.
Der Bescheid ist bislang nicht rechtskräftig. Walter P. und sein Anwalt haben innerhalb der Frist Beschwerde eingelegt. Wie das Ö1-Mittagsjournal berichtet, wird diese vor dem Verwaltungsgericht Wien verhandelt.
Hat sich Walter P. mit der Geschlechtsänderung strafbar gemacht?
Nun könnte der Fall für Walter P. jedoch noch ein Nachspiel haben. Das Bundeskriminalamt hat in der Causa wiederum Ermittlungen wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug eingeleitet. „Dieser Mann wird hoffentlich nie ein Frauengefängnis von innen sehen, sondern gemeinsam mit dem Psychiater vor das Strafgericht gestellt”, sagte der Wiener Menschenrechtsanwalt Helmut Graupner bereits beim Bekanntwerden des Falls.
Graupner zufolge könnte der Psychiater, der das Gutachten erstellt hat, wegen „Fälschung eines Beweismittels” gemäß § 293 StGB vor Gericht landen. Ebenso könnte sich der Antragsteller strafbar gemacht haben, indem er das Gutachten in Auftrag gegeben und verwendet hat. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. Das letzte Wort hat die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

