Das Oberste Verwaltungsgericht in Warschau hat eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Demnach müssen gleichgeschlechtliche Ehen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat geschlossen wurden, auch in Polen anerkannt werden. Das Urteil folgt einer Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem November 2025, die die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare innerhalb der Europäischen Union stärkt.
Einzelfall wird zum Präzedenzfall
Im Zentrum des Verfahrens stand ein polnisches Männerpaar, das 2018 in Berlin geheiratet hatte. Nach ihrer Rückkehr nach Polen verweigerten die Behörden die Eintragung der Ehe in das Personenstandsregister. Sie beriefen sich dabei auf die polnische Verfassung, die die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert. Das Paar zog vor Gericht – mit Erfolg.
Richter Leszek Kirnaszek stellte klar, dass diese Verfassungsbestimmung kein absolutes Verbot darstelle. „Sie schließt nicht aus, dass im Ausland geschlossene Ehen anerkannt werden”, erklärte er. Gleichzeitig verwies er auf EU-Recht, das die Freizügigkeit garantiert und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung untersagt.
Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass die Anerkennung solcher Ehen weder die nationale Identität noch die rechtliche Ordnung Polens gefährdet. Auch technische Einwände gegen die Eintragung ließ es nicht gelten. Zudem wurde der zuständige Regionalbeamte zur Zahlung von Verfahrenskosten in Höhe von rund 3.280 Euro verurteilt.
EU-Recht zwingt zur Anpassung
Zuvor hatte der EuGH entschieden, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen, die in einem anderen EU-Land rechtsgültig geschlossen wurden. Durch die bisherige Praxis habe Polen gegen diese Verpflichtung verstoßen. Das nationale Gericht griff diese Argumentation nun auf.
Im Gerichtssaal reagierten Aktivist:innen und anwesende Paare mit Applaus auf die Entscheidung. „Heute begehen wir einen Feiertag der Menschenrechte“, sagte Anwalt Paweł Knut. „Das ist eine unglaublich wichtige und längst überfällige Entscheidung.“
Praktische Folgen für Behörden
Mit dem Urteil sind polnische Standesämter dazu verpflichtet, entsprechende Ehen in ihre Register einzutragen. Laut Gleichstellungsministerin Katarzyna Kotula haben die Standesämter künftig 30 Tage Zeit, um diese Eintragungen vorzunehmen. „Das ist ein bahnbrechendes Urteil“, erklärte sie auf einer Pressekonferenz und fügte hinzu: „Es bedeutet jedoch nicht, dass gleichgeschlechtliche Ehen in Polen selbst geschlossen werden können.“
Zusätzlich arbeitet das Digitalisierungsministerium an neuen Formularen. Künftig sollen geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie „Erster“ und „Zweiter Ehegatte“ verwendet werden, um die Umsetzung zu erleichtern.
Unklarheiten und politische Reaktionen
Unklar bleibt, ob die Anerkennung für alle im EU-Ausland geschlossenen Ehen gilt oder nur für Paare, die längere Zeit im Ausland gelebt haben. Schätzungen zufolge haben zwischen 30.000 und 40.000 polnische Staatsangehörige eine gleichgeschlechtliche Ehe innerhalb der EU geschlossen.
Vertreter der konservativen Opposition kritisieren das Urteil scharf. So bezeichnete der Abgeordnete Sebastian Kaleta von der rechtsnationalen PiS das Urteil als „Justizverbrechen“ und warf den Richter:innen vor, ihre Kompetenzen zu überschreiten.
Der Generalanwalt des EuGH, Jean Richard de la Tour, hatte zuvor betont, dass die Nichtanerkennung von Ehen die Freizügigkeit und grundlegende Rechte innerhalb der EU einschränken könne. Mit dem Familienstand sind auch viele Aspekte des Alltags verbunden, etwa Steuern, Erbschaften oder gemeinsames Eigentum.

