Die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg hat zwei Polizeikommissaranwärter nach queerfeindlichen und rassistischen Aussagen zu Recht entlassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Richter bestätigten damit die Entscheidung der Vorinstanz und wiesen die Beschwerden der beiden Männer zurück.
Schwere Vorwürfe aus dem Ausbildungsumfeld
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die Aussagen von Lehrkräften und Mitstudierenden. Diese berichteten übereinstimmend von extremen Äußerungen der beiden Anwärter. Demnach bezeichneten diese Homosexuelle als „krank“. Außerdem sollen sie unter anderem gesagt haben, sie wollten nicht-weiße Straftäter „erschießen, in einer Tonne ertränken oder verbrennen“.
Mitschüler:innen hielten diese Aussagen in Protokollen fest. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Volksverhetzung ein. Für das Gericht waren die Zeugenaussagen von zentraler Bedeutung, da sie „überzeugend dargelegt“ wurden. Es gelang den beiden Angeklagten nicht, die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen zu erschüttern.
Verfassungstreue als zentrale Voraussetzung
Das Oberverwaltungsgericht stellte klar, dass solche Aussagen unvereinbar mit den Anforderungen des Polizeidienstes sind. „Die Verfassungstreue ist ein wesentliches Eignungsmerkmal“, betonten die Richter. Polizeibeamt:innen müssten sich aktiv zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhalt eintreten.
Die Statements der Polizei-Anwärter begründeten aus Sicht des Gerichts erhebliche Zweifel an ihrer Verfassungstreue. Gerade queerfeindliche und rassistische Aussagen widersprechen den Grundwerten des Grundgesetzes sowie dem Anspruch staatlicher Neutralität und Schutzpflicht gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern.
Entlassung auch ohne Abschlussprüfung zulässig
Da sich die beiden Männer im Beamtenverhältnis auf Widerruf befanden, konnten sie jederzeit entlassen werden. Das Gericht betonte zudem, dass bereits begründete Zweifel dafür ausreichten. Entscheidend sei, ob diese nachvollziehbar und ausreichend belegt sind. In solchen Fällen prüfen die Verwaltungsgerichte lediglich, ob die Behörde fehlerfrei gehandelt hat.
Der Landesverband Berlin-Brandenburg des Vereins lesbischer und schwuler Polizeibediensteter (VelsPol) begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. Der Landesvorsitzende Marco Klingberg erklärte dazu: „Das zeigt eindeutig, dass verfassungsfeindliche Tendenzen keinen Platz in unserer Polizei haben.“

