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EU-Parlament unterstützt Verbot von Konversionstherapien

Eine breite Mehrheit im Europäischen Parlament spricht sich für ein EU-weites Verbot der umstrittenen "Konversionstherapien" aus. Mehr als 1,2 Millionen Bürger:innen hatten eine entsprechende Initiative unterstützt.

Das Europäische Parlament hat sich mit deutlicher Mehrheit für ein Verbot von „Konversionstherapien” in der Europäischen Union ausgesprochen. Bei der Abstimmung am 29. April votierten 405 Abgeordnete für den entsprechenden Vorschlag. Auslöser der Entscheidung war die Bürgerinitiative „Against Conversion Therapy“ (ACT), die das Thema offiziell auf die politische Agenda brachte.

Bürgerinitiative erhöht Druck auf EU-Kommission

Mit mehr als 1,2 Millionen Unterschriften wurde die notwendige Schwelle für eine Reaktion der Europäischen Kommission überschritten. Diese muss bis zum 18. Mai darlegen, ob sie einen Gesetzesvorschlag einbringen oder weitere Prüfungen vornehmen möchte. Die Kommission besitzt innerhalb der EU das alleinige Initiativrecht für neue Gesetze.

Die Initiative fordert ein umfassendes Verbot von Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. Zusätzlich sieht sie Maßnahmen zur Prävention, Durchsetzung und Unterstützung Betroffener vor.

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Unterschiedliche Regelungen in den Mitgliedstaaten

Derzeit existieren innerhalb der EU unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Einige Länder, darunter Belgien, Frankreich, Malta, Portugal und Spanien, haben bereits vollständige Verbote eingeführt.

Andere Staaten verfolgen einen eingeschränkten Ansatz. In Deutschland etwa gilt seit 2020 ein Verbot für Minderjährige sowie für nicht einwilligungsfähige Erwachsene. Griechenland beschloss 2022 ebenfalls ein Verbot, das sich auf Minderjährige konzentriert.

Diese uneinheitliche Rechtslage führte in den vergangenen Jahren zu wiederholten Forderungen nach einer EU-weiten Regelung. In Österreich scheitert ein Verbot dieser Behandlungen am Widerstand der ÖVP.

Deutliche Worte aus Politik und Institutionen

Parallel zur Parlamentsabstimmung diskutierte auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EESC) dieses Thema. In einer Stellungnahme forderte er strengere Maßnahmen und verwies dabei auf die EU-Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen.

EESC-Präsident Séamus Boland betonte: „Diese sogenannten Konversionspraktiken sind nicht nur schädlich, sondern auch eine tiefgreifende Verletzung der Menschenwürde und der Grundrechte.“ Er ergänzte: „Es gibt nichts zu reparieren oder zu heilen. Was sich ändern muss, sind Systeme, Einstellungen und Strukturen.“

Kritik aus Medizin und Forschung

„Konversionstherapie“ ist ein Sammelbegriff für verschiedene Methoden, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verändern. Diese reichen von Gesprächstherapien bis hin zu abstoßenden, schmerzhaften oder körperlich belastenden Maßnahmen.

Medizinische Fachorganisationen bewerten diese Praktiken als pseudowissenschaftlich und schädlich. Die American Psychiatric Association (APA) bezeichnet sie als gefährlich und fordert ihre Mitglieder ausdrücklich auf, keine Versuche zur Veränderung der sexuellen Orientierung zu unternehmen. Studien weisen zudem darauf hin, dass Betroffene ein erhöhtes Risiko für psychische Belastungen und Suizidgedanken aufweisen.

Nach der aktuellen Abstimmung liegt der Ball nun bei der Europäischen Kommission. Sollte sie einen Gesetzesvorschlag vorlegen, müssen sowohl das Europäische Parlament als auch die Mitgliedstaaten diesem zustimmen, bevor ein EU-weites Verbot in Kraft treten kann.

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