In der Diskussion über förmliche Segensfeiern für homosexuelle Paare will der Vatikan offenbar für mehr Klarheit sorgen. Am Montag stellte die Glaubensbehörde einen bislang unveröffentlichten Brief vom 18. November 2024 online. Darin erläutert Kardinal Víctor Fernández die Gründe für die Ablehnung des Vorstoßes deutscher Bischöfe durch Rom.
Rom stellt sich gegen deutsche Pläne
Der Brief richtet sich an Bischof Stephan Ackermann aus Trier. Er ist in der Deutschen Bischofskonferenz für Liturgiefragen zuständig. In dem Schreiben legt Fernández dar, dass der Vatikan offizielle Segnungsfeiern für homosexuelle Paare nicht billigt. Die Zeitschrift „Communio“ hatte bereits zuvor daraus zitiert.
Damit erhält die Debatte zwischen Rom und Teilen der deutschen katholischen Kirche neue Dynamik. Mehrere deutsche Bischöfe befürworten feierliche Segnungen für Paare, die nach katholischem Verständnis nicht kirchlich heiraten dürfen. Dazu zählen homosexuelle Paare ebenso wie Menschen, die nach einer Scheidung zivil erneut geheiratet haben.
Deutsche Bischöfe halten an Handreichung fest
Zuletzt hatte Papst Leo XIV. am 23. April einer Journalistin gegenüber erklärt, der Vatikan habe den deutschen Bischöfen seine Ablehnung offizieller Segensfeiern mitgeteilt. Im Anschluss kündigten einige Bischöfe an, dennoch an der bisherigen Linie festhalten zu wollen. Zu ihnen gehörte auch der frühere Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing aus Limburg.
In Deutschland zeigt sich derzeit ein uneinheitliches Bild. Einige Bischöfe haben feierliche Segnungen offiziell eingeführt. Andere dulden sie stillschweigend. Wieder andere erlauben sie nicht. Dadurch ist in der katholischen Kirche in Deutschland ein Mosaik aus unterschiedlichen Regelungen entstanden.
Vatikan erlaubt nur spontane Segnungen
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“. Sie wurde von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedet. Sie sieht offizielle Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare sowie für wiederverheiratete Geschiedene vor.
Der Vatikan verweist hingegen auf das im Dezember 2023 erschienene Schreiben „Fiducia Supplicans“, in dem Kardinal Fernández die bisherige kategorische Ablehnung der Segnung homosexueller Paare gelockert hat. Seelsorger dürfen demnach Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen segnen. Allerdings betonte Rom mehrfach, dass diese Segnungen nur beiläufig und spontan erfolgen dürfen.
Keine Nähe zur kirchlichen Trauung
Der Vatikan lehnt offizielle Feiern in einem gottesdienstlichen Rahmen weiterhin ab. Sie könnten den Eindruck einer kirchlichen Trauung erwecken, so die Einschätzung aus Rom. Genau diese Grenze zieht Fernández auch in seinem nun veröffentlichten Brief an Bischof Ackermann.
Der Kardinal führt darin aus, dass Segnungen nicht mit einer liturgischen Feier verbunden werden dürften, wenn dadurch eine Eheähnlichkeit entstehe. Damit bestätigt die Glaubensbehörde ihre bisherige Position und macht deutlich, dass sie die deutschen Pläne für förmliche Segensfeiern nicht mittragen will.

