Kurz vor dem Eurovision Song Contest sorgt erneut eine Kontroverse rund um Israel für Diskussionen. Die Europäische Rundfunkunion (EBU) bestätigte, dass sie den israelischen Sender KAN offiziell ermahnt hat. Grund dafür sind Werbeclips, in denen der israelische ESC-Act Noam Bettan Fans direkt dazu aufrief, alle verfügbaren Stimmen für Israel abzugeben.
EBU griff innerhalb weniger Minuten ein
ESC-Direktor Martin Green erklärte, dass die Organisatoren am Freitag auf die Videos aufmerksam geworden seien. Darin habe der Künstler des israelischen Senders KAN die Zuschauer demnach ausdrücklich aufgefordert, zehnmal für Israel abzustimmen.
Laut Green habe die EBU innerhalb von nur 20 Minuten reagiert. KAN wurde aufgefordert, die Verbreitung der Videos sofort einzustellen und bereits veröffentlichte Inhalte von sämtlichen Plattformen zu entfernen. Der Sender kam dieser Aufforderung unmittelbar nach.
Die EBU betonte, dass es sich nicht um eine groß angelegte, bezahlte Werbekampagne gehandelt habe. Ein direkter Aufruf, alle Stimmen einem einzigen Beitrag zu geben, widerspreche dennoch klar den ESC-Regeln sowie dem „Geist des Wettbewerbs“.
Videos offenbar in mehreren Sprachen verbreitet
Besonders brisant: Die umstrittenen Clips sollen Berichten zufolge in insgesamt 13 Sprachen veröffentlicht worden sein. Dazu gehören unter anderem Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Ukrainisch. Die Videos wurden vor allem auf YouTube und in sozialen Netzwerken verbreitet.
Erst nach den Diskussionen rund um das ESC-Televoting 2025 hatte die EBU strengere Regeln beschlossen. Ziel war es, übermäßige Werbekampagnen und die gezielte Mobilisierung von Zuschauerstimmen einzuschränken.
In einer offiziellen Stellungnahme erklärte die Organisation: „Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass Videos veröffentlicht und verbreitet worden waren, in denen der Künstler, der KAN vertritt, dazu aufrief, zehnmal für Israel abzustimmen.“
Formelle Verwarnung gegen KAN
Der israelische Sender verteidigte sich damit, dass die Kampagne direkt vom Künstler organisiert worden sei und nicht von externen Lobbygruppen oder staatlich unterstützten Stellen. Die EBU hielt dennoch an ihrer Entscheidung fest.
„Wir haben eine formelle Verwarnung an KAN ausgesprochen. Wir werden deren Werbeaktivitäten weiterhin genau beobachten und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergreifen“, so die Stellungnahme der EBU.
Green betonte, dass die Aktion laut Einschätzung der Veranstalter keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis haben werde. Grund dafür seien die hohe Zahl abgegebener Stimmen sowie das ESC-Wertungssystem, bei dem 50 Prozent der Punkte von Fachjurys vergeben werden.
Diskussion über Gleichbehandlung beim ESC
Der Vorfall löste in der ESC-Community erneut Debatten über mögliche Konsequenzen bei Regelverstößen aus. Kritiker:innen verweisen dabei auf den Ausschluss des niederländischen Künstlers Joost Klein im Jahr 2024, der noch vor Abschluss der Ermittlungen vom Wettbewerb ausgeschlossen wurde.
Im aktuellen Fall geht es hingegen um einen bestätigten Verstoß gegen die Abstimmungsregeln durch einen teilnehmenden Sender. Die Tatsache, dass die EBU lediglich eine Verwarnung aussprach, sorgt deshalb bei einigen Fans und Beobachter:innen für Diskussionen über die Gleichbehandlung aller Delegationen.
Die inzwischen entfernten Werbevideos sind nicht mehr online verfügbar. Die EBU kündigte an, sämtliche Promo- und Werbeaktivitäten aller 35 teilnehmenden Länder in den kommenden Wochen verstärkt zu überwachen.

