Der Prozess gegen den jungen Österreicher Beran A. ist am Donnerstagabend mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Er soll einen Anschlag auf ein Konzert der US-amerikanischen Sängerin Taylor Swift geplant haben.
Das Geschworenengericht am Landesgericht Wiener Neustadt verurteilte den 21-Jährigen zu 15 Jahren Haft. Die acht Geschworenen hatten zuvor mehrere Stunden über die Schuldfrage beraten. Wie die „Kronen Zeitung” berichtet, brach der Angeklagte bei der Urteilsverkündung in Tränen aus.
Terrorpläne in Wien und im Ausland
Beran A. wurde neben den Anschlagsplänen in Wien auch wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Gemeinsam mit dem Mitangeklagten Arda K. und einem weiteren Komplizen soll er Anschläge in Mekka, Istanbul und Dubai geplant haben.
Arda K. wurde ebenfalls verurteilt und erhielt eine Haftstrafe von zwölf Jahren. Beide Angeklagten wurden zudem wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord schuldig gesprochen. Die Anklage warf ihnen vor, ihren Schulfreund Hasan E. bei einer Messerattacke in Mekka moralisch unterstützt und in seiner Tat bestärkt zu haben.
Messerangriff in Mekka spielte zentrale Rolle
Im Jahr 2024 griff Hasan E. vor der Kaaba in Mekka einen Sicherheitsbeamten im Namen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) mit einem Messer an. Der Mann wurde dabei verletzt. Hasan E. befindet sich seither in Saudi-Arabien in Haft und wartet auf den Abschluss seines Strafverfahrens.
Die beiden Angeklagten bestritten vor Gericht, den Angriff wesentlich unterstützt zu haben. Sie schilderten Hasan E. jedoch als die treibende Kraft der Gruppe. Die Geschworenen glaubten dieser Darstellung jedoch nicht. In seinem Schlussplädoyer hatte der Staatsanwalt betont: „Den Eindruck, den die Angeklagten hier hinterlassen haben, ist nicht der der armen Mitläufer, die leicht zu beeinflussen sind.“
Richterin: Extremistische Motive erschwerend
Die Urteile sind derzeit noch nicht rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung gaben unmittelbar nach der Entscheidung eine Erklärung ab.
Die vorsitzende Richterin bezeichnete die Strafen jedoch als tat- und schuldangemessen. Der gesetzliche Strafrahmen lag zwischen zehn und 20 Jahren Haft. Als erschwerend wertete das Gericht insbesondere die „religiös motivierten extremistischen Beweggründe“ sowie den langen Tatzeitraum. Strafmildernd wirkten sich das Alter der Angeklagten unter 21 Jahren sowie ihre Geständnisse aus.
Anschlag auf Taylor-Swift-Konzert geplant
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die Pläne für einen Terroranschlag auf eines der drei Taylor-Swift-Konzerte in Wien. Laut der Staatsanwaltschaft hatte Beran A. dem IS mehrfach die Treue geschworen. Er soll geplant haben, eine Menschenmenge vor dem Ernst-Happel-Stadion anzugreifen und sich anschließend selbst zu töten.
Bereits im Jahr 2024 hatten US-Geheimdienstinformationen österreichische Behörden auf den Verdächtigen aufmerksam gemacht. Ermittler fanden Hinweise auf Internetrecherchen zu Handgranaten und dem Bau von Sprengstoff. Nach seiner Festnahme entdeckte die Polizei eine geringe Menge eines vom IS häufig verwendeten Sprengstoffs in seinem Kühlschrank. Zudem fanden die Ermittler einen Kalendereintrag mit Bezug auf das geplante Konzert.
Beran A. wurde am 7. August 2024 festgenommen – einen Tag vor dem ersten von drei geplanten Konzerten von Taylor Swift in Wien. Obwohl sich der Verdächtige bereits in Haft befand, wurden aus Sicherheitsgründen alle drei Auftritte abgesagt. Diese Absagen sorgten damals weltweit für Aufsehen. Viele Fans reagierten schockiert.
Entschuldigung vor Gericht
In ihren letzten Worten vor Gericht baten beide Angeklagten um Verzeihung. „Ich schließe mich den Worten meiner Verteidigerin an und möchte nur sagen, dass es mir leidtut“, sagte Beran A. Auch Arda K. entschuldigte sich und erklärte, er wünsche sich eine Chance, zu zeigen, dass er sich in die Gesellschaft integrieren könne.
Die Verteidigung von Beran A. hatte zuvor argumentiert, ihr Mandant sei nicht der Anführer der Gruppe gewesen. Seine Anwältin Anna Mair führte aus: „Beran ist kein Anführer. Er ist kein ideologisches Mastermind.“
Beran A. selbst hatte seine damalige Radikalisierung unter anderem mit dem Konsum von Cannabis und dem Medikament Lyrica begründet. Außerdem behauptete er, zur Tatzeit unter dem Einfluss eines Dämons gestanden zu haben.

