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Nach Senatsbeschluss: Niederlande verbieten Konversionstherapien

Die Niederlande haben ein landesweites Verbot von „Konversionstherapien” beschlossen. Künftig drohen Personen, die versuchen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität anderer Menschen zu verändern oder zu unterdrücken, Geldstrafen, Haftstrafen und berufsrechtliche Konsequenzen.

Der niederländische Senat hat mit deutlicher Mehrheit ein Gesetz für ein landesweites Verbot von „Konversionstherapien” verabschiedet. 57 der 75 Senator:innen stimmten für die Vorlage, 15 dagegen. Das Gesetz war bereits 2022 eingebracht worden und wurde im September 2025 vom Unterhaus verabschiedet. Unterstützt wurde die Initiative von den Parteien D66, VVD, PRO, SP und Partij voor de Dieren.

Strafen bis zu zwei Jahren Haft

Das neue Gesetz verbietet Konversionspraktiken gegenüber Minderjährigen sowie gegenüber Erwachsenen in besonders verletzlichen Lebenssituationen. Wer künftig versucht, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person durch entsprechende Maßnahmen zu verändern oder zu unterdrücken, muss mit Geldstrafen von bis zu 27.500 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Fachkräfte, die an solchen Praktiken beteiligt sind, können zudem ihre Berufszulassung verlieren. Darüber hinaus ist auch das Anbieten oder Bewerben entsprechender Maßnahmen verboten.

Gesetz geht über bestehende Verbote hinaus

In den Niederlanden waren bereits zuvor bestimmte Methoden wie Elektroschockbehandlungen oder der Einsatz von Medikamenten zur Veränderung der sexuellen Orientierung untersagt. Nach Ansicht der Initiatoren des neuen Gesetzes deckte das bestehende Strafrecht jedoch nicht alle schädlichen Formen dieser Praktiken ab.

Während der Debatte wies Senator Peter Nicolaï von der Partij voor de Dieren unter anderem auf anhaltenden psychologischen Druck, pseudotherapeutische Sitzungen, religiöse „Heilungsgebete“ sowie Exorzismen hin. Solche Praktiken fänden häufig in Abhängigkeitsverhältnissen statt und könnten erheblichen Schaden verursachen.

Hinweise auf psychische Folgen

Unterstützer:innen des Gesetzes verweisen auf wissenschaftliche Untersuchungen, die Konversionspraktiken mit Depressionen, psychischen Erkrankungen, sozialen Problemen sowie Suizidgedanken und -versuchen in Verbindung bringen.

Die LGBTIQ+-Organisation COC Netherlands begrüßte die Entscheidung des Senats. Präsidentin Myrtille Danse sprach von einem wichtigen Schritt für die Betroffenen. „Endlich Gerechtigkeit für die Opfer, die oft ihr Leben lang unter den Folgen von Konversionspraktiken leiden“, erklärte sie nach der Abstimmung.

COC: „Die Heilung ist ein Mythos“

Danse betonte zudem, dass die Vorstellung, die sexuelle Orientierung eines Menschen verändern oder „heilen“ zu können, jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehre. „Die ‚Heilung‘ ist ein Mythos. Ihr seid perfekt, so wie ihr seid. Versuche einer ‚Heilung‘ sind verboten und strafbar“, sagte sie.

Nach Angaben von COC Netherlands hatte die Organisation mehr als 15 Jahre lang für eine gesetzliche Regelung gekämpft. In den vergangenen Jahren sollen in den Niederlanden noch rund 15 Organisationen, überwiegend aus streng religiösen Kreisen, entsprechende Angebote bereitgestellt haben.

Kritik von konservativen Parteien

Vertreter der Parteien ChristenUnie, SGP, Forum voor Democratie (FVD) und PVV stimmten gegen das Gesetz. Sie bezweifeln, dass die neue Regelung einen ausreichenden Mehrwert gegenüber bestehenden Verboten bietet.

Zudem wird befürchtet, dass die Vorschriften die Arbeit von Fachkräften im Gesundheitswesen einschränken und in die Religionsfreiheit eingreifen könnten. Während der Debatten äußerte der SGP-Senator Peter Schalk die Sorge, dass Psycholog:innen, Ärzt:innen, Lehrkräfte, Geistliche oder sogar Eltern künftig mit Geld- oder Haftstrafen konfrontiert werden könnten, wenn sie die von Kindern geäußerten Gefühle nicht unmittelbar bestätigen.

Europäische Entwicklung

Mit dem neuen Gesetz reihen sich die Niederlande in die wachsende Zahl europäischer Staaten ein, die gegen Konversionspraktiken vorgehen. Bereits gesetzliche Maßnahmen eingeführt haben unter anderem Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Malta, Portugal, Spanien, die Schweiz und Zypern. In Österreich scheitert ein vollständiges Verbot bislang an der Blockadehaltung der ÖVP.

Ein EU-weites Verbot gibt es aktuell nicht. Im Mai hatte die Europäische Kommission auf eine Europäische Bürgerinitiative reagiert, die ein unionsweites Verbot gefordert hatte, und entsprechende Schritte abgelehnt. Der unabhängige UN-Experte für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität bezeichnete Konversionspraktiken bereits im Jahr 2020 als „zutiefst schädliche Eingriffe“, die langfristige psychische und körperliche Schäden verursachen können.

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