Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Diese Erfahrung musste nun ein Jugendlicher aus Nordrhein-Westfalen machen. Nachdem er ein schwules Paar im Internet mit homophoben und menschenverachtenden Aussagen beleidigt hatte, zog dieses vor Gericht. Das Verfahren endete mit einer Geldauflage in Höhe von 1.600 Euro und der Auflage, einen handschriftlichen Entschuldigungsbrief zu verfassen.
Hasskommentare führten vor Gericht
Betroffen waren Chris und Andre, die auf Social Media unter dem Namen „hubbies.in.love“ aktiv sind. Nach eigenen Angaben wurden sie wiederholt Ziel schwerer queerfeindlicher Beleidigungen und Bedrohungen. Unter anderem wurden sie in Kommentaren mit nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Verbindung gebracht oder bedroht. Anstatt die Angriffe hinzunehmen, entschieden sich die beiden, rechtliche Schritte einzuleiten.
Dabei erhielten sie Unterstützung von der Opferschutzorganisation HateAid. Gemeinsam erstatteten sie Anzeige und dokumentierten die Fälle. Einer der Täter konnte schließlich ermittelt werden: ein 16-jähriger Jugendlicher aus Nordrhein-Westfalen. Das zuständige Gericht verpflichtete ihn zur Zahlung von 1.600 Euro sowie zu einer persönlichen, schriftlichen Entschuldigung.
Geld geht an HateAid
Nach eigenen Angaben profitieren die Betroffenen nicht selbst von der Geldzahlung. Chris und Andre erklärten gegenüber dem Webportal „Der Westen“, dass sie den gesamten Betrag an HateAid spenden werden. Damit soll die Organisation bei ihrer Arbeit für Betroffene von digitaler Gewalt unterstützt werden.
In vergleichbaren Verfahren können zusätzlich weitere Kosten entstehen. Anwaltsgebühren oder mögliche Schmerzensgeldforderungen können die finanzielle Belastung für Verurteilte erheblich erhöhen. Gerade für junge Täter können solche Konsequenzen erheblich sein.
Beweise müssen zunächst gesichert werden
Um strafbare Kommentare gerichtsfest zu dokumentieren, empfiehlt es sich, Hasskommentare nicht sofort der jeweiligen Plattform zu melden. „Wenn wir den bei TikTok melden, dann löscht TikTok den. Aber wir brauchen den Kommentar als Beweis, dass das wahr ist“, erklären sie. Erst nachdem sämtliche Beweise gesichert wurden, übergeben sie die Unterlagen an ihre Rechtsvertretung.
Nach Angaben des Paares handelt es sich bei dem verurteilten Jugendlichen nicht um einen Einzelfall. Derzeit läuft bereits ein weiteres Verfahren gegen einen Mann, der sie über Facebook beleidigt haben soll.
Wie Chris und Andre berichten, soll der Beschuldigte sein Profil mit einem erkennbaren Foto sowie weiteren persönlichen Merkmalen öffentlich geführt haben. Das habe seine Identifizierung erleichtert. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall inzwischen. Das Paar geht davon aus, dass auch dieses Verfahren rechtliche Folgen nach sich ziehen könnte.

