HomeSzeneNiederösterreichProzess um mutmaßliche Pride-Anschlagspläne in St. Pölten fortgesetzt

Prozess um mutmaßliche Pride-Anschlagspläne in St. Pölten fortgesetzt

In St. Pölten wurde das Verfahren gegen zwei Brüder wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation fortgesetzt. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Angeklagten weisen sämtliche Vorwürfe zurück.

In St. Pölten wurde am Donnerstag vor dem Landesgericht die Verhandlung gegen zwei Brüder im Alter von 20 und 23 Jahren fortgesetzt. Ihnen wird vorgeworfen, Anschlagspläne rund um die Vienna Pride gefasst zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, einer terroristischen Vereinigung sowie einer kriminellen Organisation angehört zu haben. 

Beide Angeklagten bekennen sich nicht schuldig, sie weisen die Vorwürfe zurück. Auf Antrag der Verteidigung wurde das Verfahren zum Schutz der Privatsphäre der Beschuldigten, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, von der Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Sechs Zeugen vor Gericht

Laut dem Verteidiger des Erstangeklagten, Markus Sommerauer, sagten am Donnerstag insgesamt sechs Zeugen aus. Unter ihnen befanden sich auch drei Mitarbeiter der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). 

Bereits am ersten Verhandlungstag im Juli 2025 war ein damals 16-jähriger Mitangeklagter rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Ihm waren dieselben Delikte zur Last gelegt worden. Anschließend wurde das Verfahren gegen die Brüder zur Einholung eines IT-Gutachtens auf unbestimmte Zeit unterbrochen.

Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Anschlagsplänen rund um die Vienna Pride 2023. Ein damals unmittelbar bevorstehender Anschlag sei jedoch nicht Gegenstand der Anklage, betonte die Staatsanwaltschaft bereits zu Beginn des Verfahrens. Laut Anklageschrift sollen die drei ursprünglich Beschuldigten in einer Telegram-Gruppe allerdings über mögliche Anschläge gesprochen haben.

Ermittler sehen Verbindung zu IS-Netzwerk

Den jungen Männern wird vorgeworfen, bis zu ihrer Festnahme Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ beziehungsweise der Gruppierung „Islamischer Staat – Provinz Khorasan“ (ISPK) gewesen zu sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie über die Telegram-Gruppe „psychology1444“ mit stark radikalisierten Personen aus dem Ausland in Kontakt standen.

Neben Propagandamaterial und Spendenaufrufen sollen in den Chats auch Gewaltfantasien und Anschlagsszenarien diskutiert worden sein. Ein Teilnehmer aus der Ukraine soll dabei angekündigt haben, einen Selbstmordanschlag begehen zu wollen. Den beiden Brüdern wird nun vorgeworfen, den Ukrainer in seinen Absichten bestärkt zu haben. 

Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück

Außerdem sollen sie Fotos und Videos erstellt haben, auf denen sie mit erhobenem Zeigefinger posieren. Diese als Tauhid-Geste bezeichnete Pose wird von islamistischen Gruppierungen als Erkennungszeichen verwendet. Die Verteidigung weist jedoch zurück, dass ihre Mandanten überhaupt Mitglieder dieser Telegram-Gruppe gewesen seien.

Der jüngere der beiden Brüder soll laut Anklage darüber gesprochen haben, in Tschechien ein Sturmgewehr vom Typ AK-47 sowie ein Messer zu beschaffen, um einen Anschlag auf die Wiener Regenbogenparade am 17. Juni 2023 zu verüben. Darüber hinaus werfen die Ermittler dem heute 20-Jährigen vor, seit 2022 die Ideologie des IS über Plattformen wie TikTok, Telegram und sogar über sein Playstation-Profil verbreitet und verherrlicht zu haben.

Staatsschutz informierte erst nach der Pride über die Gefahr

Die mutmaßlichen Anschlagspläne wurden erst einen Tag nach der Vienna Pride 2023 öffentlich bekannt, als die DSN im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz über vereitelte Anschlagspläne und durchgeführte Hausdurchsuchungen informierte. Ausgelöst worden waren die Ermittlungen durch Hinweise eines ausländischen Nachrichtendienstes, der Zugriff auf Inhalte der Telegram-Kommunikation erhalten hatte.

Die drei Beschuldigten kamen wenige Tage nach ihrer Festnahme wieder auf freien Fuß, da aus Sicht der Ermittlungsbehörden kein dringender Tatverdacht für eine Untersuchungshaft bestand.

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