Das polnische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die geplante Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Am Dienstag erklärten die Richter in Warschau eine entsprechende Verordnung von Innenminister Marcin Kierwiński für verfassungswidrig.
Zur Begründung verwiesen sie auf die polnische Verfassung, die die Ehe ausdrücklich als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiert.
Konflikt mit europäischem Recht
Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem November des vergangenen Jahres. Damals entschieden die Luxemburger Richter, dass EU-Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, wenn diese in einem anderen EU-Land rechtmäßig geschlossen wurden.
Damit soll das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gewährleistet und sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Familienleben auch beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat fortführen können.
Auslöser des Verfahrens vor dem EuGH war die Klage zweier Männer, die 2018 in Berlin geheiratet hatten. Sie wollten erreichen, dass ihre Ehe auch in Polen anerkannt wird.
Verwaltungsgericht setzte EuGH-Urteil um
Im März hatte das Oberste Verwaltungsgericht Polens entschieden, dass gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden, auch in Polen anerkannt werden müssen. Damit setzte das Gericht die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in nationales Recht um.
Innenminister Marcin Kierwiński reagierte darauf mit einer entsprechenden Verordnung. Diese verpflichtete alle polnischen Standesämter, ausländische gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen. Die Regelung sollte Ende August in Kraft treten.
PiS zog vor das Verfassungsgericht
Abgeordnete der rechtskonservativen Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) legten gegen die Verordnung Verfassungsbeschwerde ein. Sie argumentierten, dass die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen gegen die polnische Verfassung verstoße.
Das Verfassungsgericht gab dieser Auffassung nun Recht. Das Gericht ist mehrheitlich mit Richterinnen und Richtern besetzt, die während der Regierungszeit der PiS ernannt wurden und der Partei zugerechnet werden.

