Samstag, 20. April 2024
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Homo-Verbot in Indien erneut vor dem Höchstgericht

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In Indien wird der Oberste Gerichtshof des Landes erneut über die Rechtmäßigkeit des Verbots von homosexuellen Handlungen beraten. Das Gesetz aus der britischen Kolonialzeit sieht dafür eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft vor. Im Jahr 2009 wurde es bereits von einem Gericht in Neu Delhi als verfassungswidrig eingestuft, dieses Urteil wurde allerdings im Dezember 2013 vom Obersten Gerichtshof überraschend revidiert.

Damals hat eine Zwei-Personen-Kammer des Gerichts das Urteil gesprochen. Dagegen haben Aktivisten nun Berufung eingelegt. Erfolgreich: Dem Antrag wurde stattgegeben, weil „wichtige verfassungsrechtliche Fragen“ geklärt werden sollen. Nun soll eine Kammer aus fünf Richtern unter dem Vorsitz des obersten Richter Indiens das Verbot homosexueller Handlungen auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen.

Als das Gericht bekanntgab, das Homo-Verbot überprüfen zu wollen, begrüßten Aktivisten vor dem Gerichtssaal die Entscheidung enthusiastisch. Wann es soweit ist, steht noch nicht fest. Allerdings wurden seit 2002, als die Möglichkeit zur Berufung eingeführt wurde, erst drei Entscheidungen einer kleineren Kammer revidiert.

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Paragraph 377 des indischen Strafgesetzbuches, der „sexuelle Handlungen wider die Natur“ unter Strafe setzt, wurde von der britischen Kolonialmacht vor 156 Jahren eingeführt. Besonders oft wurde er nicht angewandt: In über 100 Jahren gab es nicht einmal 200 Verurteilungen in dem Milliardenstaat.

Trotzdem ist das Gesetz dazu geeignet, Lesben und Schwule einzuschüchtern. Berichten zufolge hab es einen Anstieg von zeitweiligen Festnahmen und Polizeiwillkür, nachdem Homosexualität in Indien im Dezember 2013 wieder verboten wurde.

Dass das Parlament das Gesetz aufhebt, ist unwahrscheinlich: Erst im Dezember scheiterte ein entsprechender Antrag im indischen Parlament mit 71 zu 24 Stimmen.

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