Montag, 18. März 2024
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Deutschland: Letzte Diskrimierung von Homo-Paaren im Steuerrecht beseitigt

Nach jahrelangem Kampf: Eine der letzten Forderungen des LSVD erfüllt

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In Deutschland werden gleichgeschlechtliche Eheleute im Steuerrecht rückwirkend gleichgestellt. Das hat der Bundestag am 8. November ohne große Debatten beschlossen.

Rückwirkende Gleichstellung im Steuerrecht für Paare, die ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln

Die rückwirkende Gleichstellung gilt für alle schwulen und lesbischen Ehepaare, die ihre Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umwandeln und bis zum 31.12.2020 die Aufhebung der Steuerbescheide beantragen. Diese konnten nach der Gleichstellung im Jahr 2013 nicht mehr geändert werden, weil sie bereits rechtskräftig waren oder die Festsetzungsfrist abgelaufen war.

Vor 2013 wurden gleichgeschlechtliche Paare im deutschen Einkommensteuerrecht wie Fremde behandelt. Damit kamen sie nicht in den Genuss des in Österreich seit der Kreisky-Regierung abgeschafften „Ehegattensplittings“, von dem besonders Paare mit unterschiedlichem Einkommen profitieren. Mitte 2013 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung für grundgesetzwidrig.

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Allerdings bekamen nur jene Paare tatsächlich den günstigeren Tarif rückwirkend, die Einspruch gegen ihre Steuerbescheide zwischen 2001 und 2012 eingelegt hatten – alle anderen gingen leer aus. Das ändert sich hiermit.

Ein großer Sieg nach langem Kampf

Für den deutschen Lesben- und Schwulenverband (LSVD) wird damit eine Kernforderungen erfüllt – und eine der letzten Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Paaren beseitigt. „Die Steuerverwaltung ist 2017 vom Eheöffnungsgesetz überrascht worden. Dort steht in Art. 3 Abs. 2, dass für die Ehegatten nach der Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung ihrer Lebenspartnerschaft weiterhin maßgebend bleibe. Dazu wird in der Begründung gesagt, man habe mit dieser Regelung die noch immer bestehende Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten rückwirkend beseitigen wollen“, erklärt LSVD-Justiziar Manfred Bruns.

Das sorgte bei der Steuerverwaltung offenbar für Unmut: Sie fürchteten hohe Rückzahlungen und stellten sich auf den Standpunkt, dass eine rückwirkende Aufhebung der rechtskräftigen Bescheide nicht gewollt sei. „Der LSVD hat mit Briefen und Gesprächen immer wieder versucht, das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium umzustimmen, und darauf hingewiesen, dass die Betroffenen empört seien, dass ausgerechnet zwei SPD-geführte Ministerien die Gleichstellung wieder so torpedierten wie früher die CDU/CSU“, ärgert sich Bruns.

Nun ist der Streit beendet – im Sinne der schwulen und lesbischen Ehepaare. „Das vom Bundestag am 08.11.2018 beschlossene Jahressteuergesetz enthält in Art. 13 eine klare Regelung“, freut sich der LSVD-Justiziar. Nun muss der Bunderat noch zustimmen – in diesem Fall eine Formalie. Damit das Gesetz rechtskräftig wird, muss es dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dann können sich Betroffene vor ihrem Finanzamt darauf berufen.

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