Dienstag, 19. März 2024
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Bundeskanzler gegen Pension für Dohnal-Witwe

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Fast 30 Jahre hat Annemarie Aufreiter mit der ehemaligen Frauenministerin Johanna Dohnal zusammengelebt. Ein Monat vor Dohnals Tod sind die beiden auch eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen. Anders als bei heterosexuellen Hinterbliebenen bekommt Aufhauser aber keine Witwenrente von der Republik. Deshalb hat sie geklagt. Bundeskanzler Werner Faymann kann das nicht verstehen – für ihn ist die bestehende Regelung korrekt. Und er will, dass Aufhauser die Prozesskosten zahlt.

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass eine Ehe oder Eingetragene Partnerschaft drei Jahre bestehen muss, bevor es einen Anspruch auf die ministerielle Witwenpension gibt. Bei Johanna Dohnal und Annemarie Aufreiter war das nicht möglich – schließlich konnte die erste Eingetragene Partnerschaft in Österreich erst am 4. Jänner geschlossen werden. 18 Tage später waren die beiden Frauen auch vor der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, um sich das Ja-Wort zu geben. Nicht einmal ein Monat später erlag Dohnal einem Herzleiden.

Deshalb wurde Aufreiters Antrag auf eine Hinterbliebenenpension auch negativ beschieden. Doch Donahls Witwe klagt vor dem Verfassungsgerichtshof: Der Gleichheitsgrundsatz wurde verletzt, der Gesetzgeber hätte für gleichgeschlechtliche Paare, die seit Längerem in eheähnlichem Verhältnis leben, eine Übergangsfrist vorsehen müssen, meint Aufreiter.

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Das sieht der Bundeskanzler nicht so. Wie die renommierte Innenpolitik-Journalistin Daniela Kittner im „Kurier“ schreibt, stellt Faymann in der „Gegenschrift“ die das Höchstgericht vom Bundeskanzleramt erbeten hatte, den Antrag, der Verfassungsgerichtshof „wolle die Beschwerde als unbegründet abweisen und die Beschwerdeführerin zum Ersatz der Kosten im gesetzlichen Ausmaß verpflichten.“ Der Antrag wurde im heutigen Ministerrat diskutiert. Ob er beschlossen wurde, steht noch nicht fest.

Links zum Thema

  • Eingetragene Partnerschaft in Österreich: Alle Details auf homoehe.GGG.at

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