Donnerstag, 25. April 2024
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Verfassungsjurist kritisiert Verhetzungsparagraph

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Kritik an der Verwässerung des Verhetzungsparagraphen kommt nun auch von einem der bekanntesten Verfassungsjuristen Österreichs.

Zwar werden in § 283 Strafgesetzbuch nun auch ethnische und sexuelle Minderheiten ausdrücklich geschützt, der Tatbestand wurde aber eingeengt: So wurde in letzter Minute die Stelle gestrichen, wonach neben „öffentlich breit wahrnehmbaren“ Aufrufen zu Gewalt auch Aufrufe zu „sonstigen feindseligen Handlungen“ strafbar sein würden.

Das kritisiert der bekannte Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk von der Universität Wien. In der Tageszeitung „Der Standard“ bezeichnet er die beschlossene Version als „Entschärfung der ursprünglichen Absichten, Minderheiten umfassender zu schützen“.

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Mit der beschlossenen Version könnte ein Wahlslogan wie „Lasst keine Fremden ins Land“ nicht mehr strafbar sein, erläuterte Funk. Auch die Strafbarkeit von Hetze gegen Einzelne wurde wieder entfernt. Das könnte vor allem rechten Parteien zugute kommen – die sich auch über die Entschärfung freuen. FPÖ-Abg. Peter Fichtenbauer führt die Änderung auf „Überzeugungsarbeit“ seiner Partei zurück. Das wird von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zurückgewiesen.

Funk teilt damit die Kritik der HOSI Wien, die das jetzt vorliegende Gesetz als „völlig zahnlos“ kritisiert. Auch der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser sieht in den Änderungen einen „Kniefall von ÖVP und SPÖ vor FPÖ und BZÖ“.

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