Freitag, 29. März 2024
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Israel regelt Elternschaft für Lesben und Schwule

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In Israel hat eine Gesetzesänderung, die künstliche Befruchtung und Leihmutterschaft auch für gleichgeschlechtliche Paare regelt, am Montag die erste Lesung mit großer Zustimmung überstanden.

Die Änderung ergänzt das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1966. Sie würde die Rechte für künstliche Befruchtung und Leihmutterschaft auch auf gleichgeschlechtliche Paare und Singles ausweiten sowie regeln, wie diese Dienstleistungen in Anspruch genommen werden dürfen.

Vorgestellt wurde die Gesetzesänderung bereits im Jänner von Gesundheitsminister Yale German. Nun wurde das Gesetz wurde von der Knesset, dem israelischen Parlament, in erster Lesung mit 55 zu 15 Stimmen angenommen. Drei Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

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German freut sich über die Zustimmung des Parlaments: „In diesem Gesetz geht es um das Prinzip der Gleichheit, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder der Zusammenstellung der Familie“, freut sich German. Denn: „Jeder hat das Recht, ein Elternteil zu werden.“

Die Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung war gegeben, weil immer mehr schwule und lesbische Paare ins Ausland fahren, um sich dort ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Damit gab es aber auch immer häufiger Fragen über die Staatsbürgerschaften der Kinder oder ihre Zugehörigkeit zum jüdischen Glauben. So konnten dieses Jahr 65 Babies, die von Leihmüttern in Thailand geboren wurden, nicht zu ihren schwulen Vätern, weil Thailand die Bestimmungen für Leihmutterschaften geändert hat.

Kritik an der Ausweitung des Gesetzes kommt vor allem von ultra-othodoxen Parteien und Frauenrechtsgruppen. So bezeichnete der Abgeordnete Moshe Garni den Sinn des Gesetzes als „die Zerstörung der Familie wie wir sie kennen“.

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