Freitag, 29. März 2024
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Europaparlament will schwule und lesbische Flüchtlinge besser schützen

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Das Europäische Parlament hat am Montag einen verabschiedet, in dem unter anderem die Situation schwuler, lesbischer, bisexueller und transgender Flüchtlinge thematisiert wird.

LGBT-Flüchtlinge haben besondere Bedürfnisse

Der Bericht beschäftigt sich mit der Lage weiblicher Flüchtlinge und Asylsuchender und hebt die Situation von LGBTI-Asylwerbern besonders hervor. Ein bedeutender Teil der Flüchtenden gehöre einer sexuellen Minderheit an, so der Bericht. Sie haben oft besondere Bedürfnisse, die in dem Bericht des Europaparlaments zusammengefasst werden.

„Ich bin froh, dass sich das Parlament einig ist, dass jeder, der vor einer Situation von Verfolgung und Unterdrückung aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder Genderidentität flüchtet, das Recht auf Asyl in der EU hat“, erklärt die Schwedin Malin Björk, Vizepräsidentin der LGBT-Intergroup im Europaparlament.

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Liste sicherer Drittstaaten gilt nicht automatisch für LGBT

So gilt die Liste der sicheren Drittländer nicht uneingeschränkt auch für schwule, lesbische, bisexuelle oder transgender Flüchtende. Denn am Balkan oder in der Türkei ist die Lage für LGBT angespannt, in den Ländern Nordafrikas sind gleichgeschlechtliche Handlungen meist verboten. Deshalb hätten die Flüchtlinge ein legitimes Bedürfnis auf Schutz, so das Parlament.

„Jeder Versuch, die Asylverfahren zu beschleunigen, wie eine Liste ‚sicherer Herkunftsländer‘ erhöht das Risiko dass diese Menschen in Not, inklusive LGBTI-Personen, nicht erkannt werden. Es ist wichtig, dass wir auf die Kommission und die Mitgliedsstaaten einwirken, um sicherzustellen, dass Flüchtlinge, denen Verfolgung droht, ihr Recht auf Asyl nicht verlieren“, so Björk weiter.

Sensibler Umgang mit Betroffenen

Weiters betont das Europaparlament, dass alle, die mit LGBT-Flüchtlingen zu tun haben, auch auf die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe sensibilisiert werden müssten – das betrifft vor allem die befragenden Beamten und Übersetzer. In der Vergangenheit gab es hier Nachholbedarf: Immer wieder wurden Fälle berichtet, in denen sich Übersetzer aus religiösen Gründen weigerten, die sexuelle Orientierung des Asylwerbers – ein wichtiger Asylgrund – zu übersetzen. Die Betroffenen hatten so in ihrem Verfahren einen schwer aufzuholenden Nachteil.

Außerdem forderte das Europaparlament die Mitgliedsstaaten auf, Gewalt gegen Angehörige sexueller Minderheiten in den Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge zu unterbinden: Diese sei weit verbreitet, so der Bericht. Eine Möglichkeit seien eigene Einrichtungen für LGBT-Flüchtlinge, wie es sie beispielsweise bereits in Berlin oder Nürnberg gibt.

„Für diejenigen, die aus Situationen kommen, in denen es überhaupt nicht sicher ist, LGBTI zu sein, ist es extrem wichtig, dass LGBT-Personen sich in Asylheimen sicher fühlen können. Leider erleben viele LGBT-Personen schwierige Situationen: Sie werden schikaniert oder Opfer von Gewalt“, erklärt Ulrike Lunacek, österreichische Vizepräsidentin des Europaparlamentes und Co-Präsidentin der LGBT-Intergroup.

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