Freitag, 19. April 2024
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Finnland öffnet die Ehe für Lesben und Schwule

Als letzter Staat in Nordeuropa können sich Lesben und Schwule nun auch in Finnland das Ja-Wort geben

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Finnland öffnet morgen die Ehe für Lesben und Schwule. Damit ist es das letzte der nordischen Länder, in dem gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Beschlossen wurde die Ehe-Öffnung für homosexuelle Paare bereits im November 2014 vom finnischen Parlament. Bei einer freien Abstimmung entschieden sich 105 Abgeordnete für die Öffnung, 92 waren dagegen. Da der Verwaltungsaufwand für die Öffnung der Ehe enorm ist, wurde beschlossen, dass das Gesetz erst am 1. März 2017 in Kraft tritt.

Gesetzesinitiative wurde zunächst nicht beachtet

Die Initiative für eine Öffnung der Ehe kam zunächst von 76 der 199 Abgeordneten: Sie brachten einen überparteilicher Gesetzesentwurf zur Öffnung der Ehe ein. Dieser scheiterte zunächst 2013 im Justizausschuss.

Doch dann kam die Sache durch eine Petition ins Laufen: Laut finnischem Recht müssen Eingaben, die von mehr als 50.000 Finnen unterschrieben werden, im Parlament behandelt werden. LGBT-Verbände starteten deshalb ein Volksbegehren. Für eine Öffnung der Ehe setzten sich schließlich 167.000 Wahlberechtigte ein. Unter diesem Druck stimmten die Parlamentarier dem Gesetzesentwurf schließlich zu.

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Konservative wollten die Ehe-Öffnung in Finnland in letzter Minute kippen

Vor zwei Wochen stand die Öffnung der Ehe dann noch einmal auf der Kippe: Konservative Kräfte haben ebenfalls Unterschriften gesammelt, um im Parlament in Helsinki noch einmal über die Ehe-Öffnung abzustimmen. Sie erlitten vorletzten Freitag eine herbe Niederlage: 120 Abgeordnete stimmten für die Ehe-Öffnung, 48 dagegen, zwei enthielten sich.

Finnland ist damit das letzte der nordischen Länder, das die Ehe für homosexuelle Paare öffnet. Erstes Land war Schweden im Jahr 2009, ein Jahr später konnten Lesben und Schwule in Norwegen heiraten. Island folgte 2010, und Dänemark öffnete die Ehe 2012.

In Finnland gibt es bereits seit 2002 Eingetragene Partnerschaften mit eingeschränkten Rechten. So ist etwa die vollständige Adoption derzeit noch Eheleuten vorbehalten. Seit 2007 ist allerdings die künstliche Befruchtung für lesbische Paare erlaubt, die Stiefkindadoption seit 2009.

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