Donnerstag, 25. April 2024
HomePolitikInlandDrittes Geschlecht: Gericht schmettert Berufung des Innenministeriums ab

Drittes Geschlecht: Gericht schmettert Berufung des Innenministeriums ab

Rechtskomitee Lambda fordert Rücknahme des "gesetzeswidrigen Kickl-Erlasses"

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Im Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem bahnbrechenden Urteil das Recht der Betroffenen auf einen Dritten Geschlechtseintrag bestätigt. Der damalige Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ versuchte, die Entscheidung des Gerichts mit einem Erlass zu verwässern – zu Unrecht, wie nun das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entschieden hat.

Das Standesamt hat sich zunächst geweigert, seinen Eintrag im Personenstandsregister zu ändern

Geklagt hatte Alex Jürgen, ein intergeschlechtlicher Mensch: Dessen physischen Geschlechtsmerkmale waren bei der Geburt nicht eindeutig, letztendlich wurde er als Mädchen erzogen. Doch dieses konstruierte Geschlecht entsprach nicht dem, wie sich Alex Jürgen selbst sah.

Seit nun bereits mehr als 10 Jahren lebt Alex Jürgen offen als intergeschlechtliche Person. Damit sich diese Identität auch in amtlichen Dokumenten widerspiegelt, hat er 2016 hat er beim Standesamt Steyr beantragt, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister auf „inter“ zu berichtigen – was zunächst abgelehnt wurde.

- Werbung -

Der VfGH hat Alex Jürgen recht gegeben und klar die Richtung vorgegeben – doch Kickl hielt sich nicht daran

Erst der VfGH hat Alex Jürgen recht gegeben und damit das Recht auf das Dritte Geschlecht in amtlichen Dokumenten bestätigt. Dabei könne jede Geschlechtsbezeichnung gewählt werden, die einen Bezug zur sozialen Realität hat und die nicht frei erfunden ist, so der VfGH in seiner Entscheidung. Ausdrücklich zulässig hat er dabei die Begriffe „divers“, „inter“ und „offen“ erklärt.

Doch in dem notwendigen Erlass des damaligen Innenministers Herbert Kickl wurden die klaren Vorgaben des Höchstgerichts wieder eingeschränkt: Der FPÖ-Politiker hat die Standesämter im Dezember 2018 angewiesen, dass für die dritte Option nur der Begriff „divers“ zu verwenden ist, dass das Geschlecht Neugeborener nur als „männlich“, „weiblich“ oder „offen“ eingetragen werden dürfe und der dritte Geschlechtseintrag nur dann zustehe, wenn das eine eigene Kommission bestätige – die es bis heute nicht gibt.

Auch der Verwaltungsgerichtshof gibt Alex Jürgen recht

Alex Jürgen wollte trotzdem seinen Geschlechtseintrag auf „inter“ ändern – was das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich auch angeordnet hat. Doch das Innenministerium hatte dagegen Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Dieser ließ das Ministerium nun abblitzen: Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts wurde bestätigt, der Geschlechtseintrag „inter“ ist damit zulässig.

Damit dürfte klar sein, dass auch die anderen Beschränkungen aus dem Erlass des damaligen Innenministers rechtlich nicht haltbar sind. Doch in Kraft sind sie nach wie vor, für die Standesämter sind sie immer noch bindend – auch, wenn sie rechtlich falsch sind.

RKL-Präsident Graupner fordert sofortige Rücknahme des Kickl-Erlasses

Das sorgt in der Community für Empörung: „Die Ignorierung rechtskräftiger Höchstgerichtsurteile stellt einen nicht akzeptablen Angriff auf den Rechtsstaat dar“, ärgert sich Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees Lambda (RKL). Er fordert den amtierenden Innenminister Karl Nehammer von der ÖVP auf, „den gesetzwidrigen Kickl-Erlass sofort zurückzunehmen“.

Auch Ewa Ernst-Dziedzic, Vizeklubchefin der Grünen und Menschenrechtssprecherin, begrüßt die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich, fordert aber vom Koalitionspartner nicht explizit eine Aufhebung des Kickl-Erlasses. Dafür möchte sie sich „ausdrücklich bei allen bedanken, die für eine offene Gesellschaft und Selbstbestimmung für LGBTI in Österreich kämpfen – bei der Community, allen voran dem Rechtskomitee Lambda“.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner