Freitag, 19. April 2024
HomePolitikEuropaSchweizer Parlament will "Konversionstherapien" verbieten

Schweizer Parlament will „Konversionstherapien“ verbieten

Vorstoß für ein landesweit gültiges Gesetz

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Das Schweizer Parlament will „Konversionstherapien“ an jungen LGBTI-Menschen verbieten. Diese Behandlungen, die Lesben, Schwule, Bisexuelle oder trans Menschen von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität „heilen“ sollen, führen bei den Betroffenen oft zu schweren Schäden. Doch die Regierung ist skeptisch, ein solches Verbot schweizweit durchsetzen zu können.

Entsprechender Antrag mit großer Mehrheit angenommen

Eine entsprechende Motion an die Regierung, den Bundesrat, wurde vom Nationalrat mit 143 zu 37 Stimmen angenommen. Elf Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Nun geht die Motion in den Ständerat. Wenn auch dieser zustimmt, soll der Bundesrat eine national einheitliche Strafnorm dafür schaffen. 

Auch Bewerbung, Vermittlung und Anbieten von „Konversionstherapien“ sollen in der Schweiz künftig unter Strafe stehen. Im Juli hatte bereits der Schweizer Kanton Waadt ein entsprechendes Gesetzesprojekt vorgelegt: Es sieht für derartige „Therapien“ ein spezifisches Strafmaß vor – ein wichtiges präventives Signal, das auch auf einige religiöse Gemeinschaften abzielt, die diese Behandlungen durchführen.

- Werbung -

Justizministerin sieht bundesweites Verbot kritisch

Die Abgeordnete Patricia von Falkenstein von der Basler Liberal-Demokratischen Partei (LDP) forderte, dass sich der Bundesrat bei der Ausarbeitung der bundesweiten Strafnorm an bereits bestehenden Verboten am Ausland orientieren solle. Doch die zuständige Justizministerin Karin Keller-Sutter bezweifelt, dass ein bundesweites Verbot in dem föderalistisch aufgestellten Land möglich sei.

Muriel Wagner von der Schweizer Lesbenorganisation LOS ist froh, dass der Antrag angenommen wurde. „Der Nationalrat hat diesen Handlungsbedarf endlich erkannt und beschlossen, zu handeln. So macht er klar: Die Schweiz darf bei diesen Schandtaten nicht länger wegschauen“, betont sie gegenüber dem Mannschaft Magazin .

 „‘Konversionsmaßnahmen‘ sind für die psychische Gesundheit der Betroffenen höchst schädlich, und nur mit einem expliziten strafrechtlichen Verbot können alle Fälle abgedeckt werden“, betont auch Alecs Recher vom Transgender Network Switzerland (TGNS).

Unterstützende Therapien bleiben erlaubt

Bestimmte Therapien, die sich mit Sexualität und Geschlechtsidentität beschäftigen, sollen nach den Plänen des Nationalrats weiterhin erlaubt bleiben. Das betrifft unter anderem begleitende Auseinandersetzungen mit der eigenen sexuellen Orientierung oder medizinisch indizierte Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung.

Erlaubt bleiben auch Therapien für Sexualpräferenzen, wenn diese strafrechtlich relevant sind. Das betrifft vor allem Angebote für Exhibitionisten oder Pädosexuelle, um deren Straffälligkeit zu verhindern.

Keller-Sutter betont, dass bereits heute einzelne Teile der „Konversions-Therapien“ strafbar sein könnten. Vor allem dann, wenn die persönliche Freiheit eingeschränkt werde. Ein vom Parlament bestellter Bericht ihres Ministeriums zu diesem Thema sei bereits in Arbeit, so die Justizministerin.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner