Samstag, 27. April 2024
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Zu katholisch: Monaco erkennt gleichgeschlechtliche Ehen nicht an

Ein kleines Land wehrt sich dagegen, schwule und lesbische Paare gleichzustellen: In Monaco hat das Höchstgericht beschlossen, dass gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen Ländern nicht anerkannt werden müssen - weil der Katholizismus die Staatsreligion ist.

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Das Revisionsgericht des Fürstentums Monaco hat in einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung beschlossen, dass im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkannt werden müssen. Damit hat das Höchstgericht zwei Urteile niedrigerer Instanzen kassiert.

Geklagt hatte ein amerikanisch-monegassisches Paar

Geklagt hatte ein gleichgeschlechtliches Paar, ein Partner aus den USA, der andere aus Monaco. Sie heirateten im Jahr 2019 im US-Bundesstaat Michigan. Als sie im Jahr darauf nach Monaco zurückkehrten, weigerte sich das Standesamt, das Paar in das staatliche Eheregister einzutragen.

„Obwohl diese Verbindung gültig ist, kann sie nicht in das Eheregister eingetragen werden, da sie im offensichtlichen Widerspruch zur monegassischen öffentlichen Ordnung steht, die durch den verfassungsmäßigen Grundsatz gekennzeichnet ist, dass die katholische, apostolische und römische Religion die Staatsreligion ist“, begründete das Justizministerium die Weigerung gegenüber dem zuständigen Standesbeamten.

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Gemeinsamer Vertrag statt staatliche Anerkennung in Monaco

Stattdessen wird dem Paar empfohlen, einen Vertrag über das Zusammenleben zu schließen. Dieser steht schwulen und lesbischen Paaren seit 2020 in dem Mittelmeer-Fürstentum als offizielle Eintragung ihrer Partnerschaft offen. Doch das Paar lehnte das Angebot ab.

Die beiden wandten sich an den zuständigen Justizminister, der sich allerdings ebenfalls weigerte, die in den USA geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe in Monaco anzuerkennen. Daraufhin zog das Paar vor Gericht.

Die ersten beiden Instanzen geben dem Paar recht

Und zunächst sah es für die Kläger gut aus: In erster Instanz bekam das Paar recht. Das Gericht bezog sich dabei auf den im internationalen Privatrecht geltenden Grundsatz, dass Ehen, die in einem Land rechtsgültig geschlossen werden, normalerweise auch in jedem anderen Land anerkannt werden.

Außerdem würden gleichgeschlechtliche Ehen nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, bloß weil der Katholizismus in Monaco Staatsreligion ist, befand das Gericht weiter. Außerdem würde der derzeit übliche Vertrag über das Zusammenleben nicht ausreichen, um die Familienrechte von Ehepaaren zu schützen.

Erst die letzte Instanz entschied im Sinne der Regierung

Der Justizminister ging rasch in Berufung gegen das Urteil, doch auch das Berufungsgericht entschied im September 2023 zugunsten des Paares. Diesmal kritisierte das Gericht den Vertrag über das Zusammenleben als „nicht praktikabel“, da in dem entsprechenden Gesetz steht, dass diese Möglichkeit verheirateten Personen nicht offen stehe.

Erneut berief der Justizminister gegen die Entscheidung, diesmal beim Revisionsgericht, der höchsten Instanz für Verwaltungsangelegenheiten in Monaco. Und nun fiel das Urteil zugunsten der Regierung aus: Das Höchstgericht entschied, dass die Regierung nicht verpflichtet sei, gleichgeschlechtliche Ehen zu registrieren, und hob damit die beiden vorangegangenen Entscheidungen auf.

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