Mittwoch, 24. April 2024
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Brasilianisches Höchstgericht für Homo-Partnerschaft

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In Brasilien hat der Oberste Gerichtshof einstimmig beschlossen, dass stabile gleichgeschlechtliche Partnerschaften grundsätzlich die gleichen Rechte haben müssen, wie heterosexuelle Paare sie haben. Die Tatsache, dass in der Verfassung von Mann und Frau die Rede ist, bedeute nicht, dass gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert werden dürfen, so die Höchstrichter.

Das Urteil ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren zwar nicht die Ehe, öffnet ihnen aber gemeinsame Rechte in den meisten Bereichen, zum Beispiel dem Sozial-, Erb- oder Steuerrecht. Für die konkreten Bestimmungen ist das Parlament zuständig. Lesben und Schwule können vermutlich ihre Beziehung künftig beim Notar oder einem Amt registrieren lassen, eine Zeremonie ist nicht vorgesehen. „Die Freiheit, seiner eigenen Sexualität nachgehen zu können, ist Teil der persönlichen Meinungsfreiheit“, so Richter Carlos Aires Britto in seiner Urteilsbegründung.

Die Gegner von Eingetragenen Partnerschaften hatten argumentiert, dass die „Einheit der Familie“ in der brasilianischen Verfassung als „stabile Verbindung von Mann und Frau“ definiert ist. Doch für den zuständigen Staatsanwalt ist diese Passage nur eine Definition, keine Einschränkung.

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Für brasilianische Lesben- und Schwulengruppen ist die Entscheidung des Hochstgerichts „historisch“. Claudio Nascimento, Leiter des staatlichen Komitees für Schwule, Lesben und Transgender, sagte gegenüber „O Globo“: „Der Grad an Zivilisierung eines Landes kann daran gemessen werden, wie die Menschen einer Nation ihre gleichgeschlechtliche Community behandeln“.

Nach Angaben in den brasilianischen Medien leben im bevölkerungsreichsten katholischen Land der Erde rund 60.000 Paare in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.

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