Mittwoch, 24. April 2024
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Wird in Österreich bald ein drittes Geschlecht amtlich anerkannt?

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich muss entscheiden

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In Österreich könnte schon bald ein drittes Geschlecht amtlich anerkannt werden: Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheidet über eine entsprechende Beschwerde einer intergeschlechtlichen Person. Für das Rechtskomitee Lambda (RKL) ist der Fall „wegweisend“ für die Rechte intersexueller Menschen in Österreich.

Mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren

Alex Jürgen wurde als intergeschlechtlicher Mensch geboren. Diese sind hinsichtlich ihres chromosomalen oder anatomischen Geschlechts weder männlich noch weiblich. Bei Alex Jürgen waren die äußeren Geschlechtsmerkmale schon zum Zeitpunkt der Geburt uneindeutig. Die Ärzte stuften Alex Jürgen zunächst als männlich ein, so wurde es auch in der Geburtsurkunde vermerkt.

Nach zahlreichen Untersuchungen rieten die Mediziner, Alex Jürgen als Mädchen zu erziehen. Dem entsprechend wurden auch die männlichen Geschlechtsmerkmale entfernt, um Alex Jürgen optisch einem Mädchen anzupassen. Doch das so konstruierte Geschlecht entsprach nicht Alex Jürgens Identifikation. Alex Jürgen ließ sich vor Jahren deshalb die Brüste entfernen.

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Lebt seit zehn Jahren als intergeschlechtlicher Mensch

Doch Alex Jürgen ist auch kein Mann und lebt seit zehn Jahren deshalb als intergeschlechtlicher Mensch. Doch diese Kategorie ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Antrag beim Standesamt Steyr, den Geschlechtseintrag im Geburtenbuch auf „inter“, „anders“, „X“ oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen, wurde abgelehnt.

Dagegen klagt Alex Jürgen, nun muss das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich über den Fall entscheiden. Noch ausstehend ist ein Antrag über einen neuen Reisepass, den Alex Jürgen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt hat. Hier sieht das Unionsrecht die Möglichkeit vor, als Geschlechtseintrag „X“ auszufüllen.

Rückendeckung von Menschenrechts-Gerichtshof und Europarat

Rückendeckung für die Rechte Intersexueller gibt es vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Dieser hat entschieden, dass die selbstbestimmte Wahl der Geschlechtsidentität ein fundamentales Menschenrecht ist.

Weiters hat der Menschenrechtskommissar des Europarates im letzten Jahr die Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden und Ausweisen die geschlechtliche Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen zu respektieren, also ihnen zu ermöglichen, einen Geschlechtseintrag jenseits von bloß „männlich“ oder „weiblich“ zu wählen.

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