Donnerstag, 25. April 2024
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Kind einer Leihmutter hat Anspruch auf deutschen Pass

Gericht urteilt zum Wohl des Kindes - und zugunsten eines schwulen Paares

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Ein Bub, der in Indien von einer Leihmutter für einen schwulen Deutschen ausgetragen wurde, hat ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft – auch, wenn die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist. Das urteilte gestern das Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter Instanz.

Geklagt hatte ein sechsjähriger Bub, der 2010 von einer indischen Leihmutter geboren wurde. Sein biologischer Vater ist ein Deutscher, der mit seinem eingetragenen Partner und mittlerweile fünf weiteren Kindern in Israel lebt. Als er für seinen Sohn einen deutschen Pass beantragen wollte, wurde ihn dieser verwehrt.

Kein Reisepass wegen Leihmutterschaft

Begründet wurde die Ablehnung mit dem Verbot der Leihmutterschaft. Außerdem gilt nach deutschem Recht der Ehemann der Mutter automatisch als Vater, unabhängig von der biologischen Vaterschaft. Da die Leihmutter verheiratet ist, hatte das Kind nach deutschem Recht also bereits einen Vater.

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Der Mann klagte im Namen seines Sohnes gegen die Entscheidung der Behörden und verlor in erster Instanz: Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Rechtsauffassung der entsprechenden Stelle und damit die Verweigerung des Passes. Es war das erste Mal, dass ein deutsches Gericht in einem derartigen Fall urteilen musste.

Wohl des Kindes geht vor

Nun hob das Oberlandesgericht Münster die Entscheidung der ersten Instanz auf. Der Vater darf nun für seinen Sohn einen deutschen Pass beantragen. In seiner Entscheidung berücksichtigten die Richter, dass ein israelisches Familiengericht den schwulen Deutschen letztes Jahr als Vater des Sohnes anerkannt hatte.

Außerdem lebe der Bub bei seinen Vätern und Geschwistern in Israel nachweislich in einem Familienumfeld, das für ihn positiv sei. Damit stellte das Gericht das Wohl des Kindes über eine strenge Auslegung des geltenden Rechts.

Vor der Entscheidung musste das schwule Paar dem Gericht allerdings nachweisen, dass die Absprachen mit der Leihmutter in Indien und deren Mann ohne Druck abgelaufen sind und die Lage der Frau nicht ausgenutzt wurde. Thomas Oberhäuser, der Anwalt des Klägers ist zufrieden: „Wie auch immer wir moralisch Dinge wie eine Leihmutter bewerten: Jedes Kind hat ein Recht auf Eltern“, sagte er in einer ersten Stellungnahme.

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