Donnerstag, 18. April 2024
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Bremst das Höchstgericht die Ehe-Öffnung in Panama?

Entwurf für ein Urteil spielt den Ball wieder zurück ans Parlament

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Die Öffnung der Ehe in Panama könnte noch etwas länger dauern als von den dortigen Aktivisten erhofft: So urteilt auch dort gerade der Oberste Gerichtshof, ob das Eheverbot der Verfassung entspricht. Wie lokale Medien berichten, kommt der zuständige Richter am Höchstgericht in seinem Entwurf eines Urteils zu dem Schluss, dass dieses Eheverbot verfassungskonform sei. Nun liegt die Hoffnung der Community auf seinen Kollegen.

Das Ehe-Verbot wäre für Richter nicht verfassungswidrig – eine Öffnung der Ehe aber auch nicht

Denn Recherchen der Zeitung La Estrella de Panamá zufolge kommt Höchstrichter Luis Ramón Fábrega zu dem Schluss, dass jene beiden Teile des Familienrechts, die schwulen und lesbischen Paaren in Panama die Ehe verweigern, prinzipiell nicht verfassungswidrig seien. Allerdings würde das Urteil nach Informationen der Zeitung der Nationalversammlung die Möglichkeit nahelegen, ein entsprechendes Gesetz zur Öffnung der Ehe zu verabschieden.

Denn der Richter spielt den Ball ans Parlament: „Gleichheit muss durch das Gesetz verfassungsgemäß garantiert werden“, soll Fábrega in dem nicht veröffentlichten Urteilsentwurf geschrieben haben. „Es obliegt der Nationalversammlung, die notwendigen Gesetze zu verabschieden, um den in der Verfassung vorgesehenen Absichten und dem Nachkommen staatlicher Aufgaben nachzukommen“, soll es dort weiter heißen.

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Aktivisten hoffen, dass die anderen Richter für eine Öffnung der Ehe in Panama stimmen

Fábrega wird seine Einschätzung den acht anderen Richtern des Obersten Gerichtshofs zukommen lassen. Dann wird darüber diskutiert, bis es eine Mehrheitsentscheidung gibt. Gegenüber dem LGBT-Magazin Washington Blade hat der Anwalt Iván Chanis Barahona die Hoffnung deshalb noch nicht aufgegeben. Er ist nach wie vor optimistisch, dass das Höchstgericht zugunsten der Ehe-Öffnung entscheiden werde – auch wenn es noch nicht klar sei, wann die diese Entscheidung veröffentlichten.

Geklagt hatte zunächst ein gleichgeschlechtliches Paar, dass in Großbritannien geheiratet hatte und deren Ehe auch in Panama anerkennen lassen wollte. Der Fall wurde dann mit einem zweiten zusammengelegt, in dem jene Bestimmungen des panamesischen Familienrechts in Frage gestellt werden, die gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe verweigern. Über den Sommer hat der Oberste Gerichtshof die Argumente in beiden Fällen gehört.

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