Freitag, 26. April 2024
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Auch Volksanwaltschaft für Drittes Geschlecht in Österreich

Der Gesetzgeber sollte bereits vor dem VfGH-Urteil die Initiative ergreifen, fordert Volksanwalt Kräuter

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In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht letzte Woche in einer Entscheidung verlangt, dass es für intersexuelle Menschen die Möglichkeit geben muss, ein drittes Geschlecht amtlich ins Geburtenregister einzutragen. In Österreich wird der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vermutlich nächstes Jahr darüber entscheiden. Doch die Volksanwaltschaft fordert schon früher eine Anerkennung eines dritten Geschlechts in Österreich, berichtet Der Standard.

Deutsche Entscheidung für österreichischen Volksanwalt „wegweisend“

Der von der SPÖ nominierte Volksanwalt Günther Kräuter nannte die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts als „wegweisend“. Der Gesetzgeber solle nicht auf das VfGH-Urteil warten und bereits jetzt die Initiative ergreifen. „Jedes Jahr werden in Österreich rund dreißig Kinder geboren, deren Geschlechtsmerkmale nicht den gängigen Normen für männlich oder weiblich entsprechen“, so der Volkswanwalt. „Weder die Medizin noch die Rechtsordnung tragen dem Umstand Rechnung, dass es ein drittes Geschlecht gibt.“

Auf Drängen der Volksanwaltschaft habe sich im Gesundheitsministerium eine Arbeitsgruppe mit Medizinern, Experten und Betroffenen zusammengefunden, um Richtlinien für den medizinischen Bereich zu entwickeln, erklärt Kräuter. Frühzeitige geschlechtszuordnende Operationen bedeuten Experten zufolge massive Verletzungen von Menschenrechten und können zu lebenslangen psychischen Schäden führen.

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Auch Bioethikkommission im Bundeskanzleramt für Einführung eines dritten Geschlechts

Unterstützung bekommt Kräuter von der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt. In ihrer Sitzung Ende Oktober hat sie eine einstimmige Stellungnahme zu Intersexualität und Transidentität verabschiedet. Die Einführung einer dritten Option neben „männlich“ und „weiblich“ in Personenstandsregistern wird darin ausdrücklich empfohlen. Die Empfehlungen sollen intersexuelle Menschen vor ungewollten medizinischen Eingriffen bewahren, Eltern betroffener Kinder unterstützen und intersexuelle und transidente Menschen vor Diskriminierung schützen.

Sämtliche Versuche, in Österreich ein drittes Geschlecht einzuführen, hatten keinen Erfolg. So hat der Intersex-Aktivist Alex Jürgen versucht, beim zuständigen Landesverwaltungsgericht Oberösterreich einen Antrag auf Eintrag eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister durchzusetzen – ohne Erfolg. Die Revision wurde ausdrücklich zugelassen, jetzt liegt die Entscheidung beim VfGH. Dessen Präsident Gerhart Holzinger habe eine Entscheidung für 2018 angekündigt.

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