Dienstag, 16. April 2024
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Von Pater missbraucht: 42-Jähriger will 95.000 Euro Schmerzensgeld

Weil das Kloster Kremsmünster seine Aufsichtspflicht verletzt haben soll

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Weil er vom ehemaligen Leiter des Internats im Stift Kremsmünster sexuell missbraucht worden sein soll, klagt ein heute 42-Jähriger das Stift auf 95.000 Euro Schmerzensgeld.

Der Internatsleiter verging sich brutal an den Schülern

Der Mann war von 1987 bis 1996 Internatsschüler im oberösterreichischen Kremsmünster. Während dieser Zeit sollen er und andere Schüler Opfer von sexuellen Übergriffen des damaligen Internatsleiters geworden sein. Der Pater selbst wurde deshalb bereits im Jahr 2013 zu zwölf Jahren Haft verurteilt, die er derzeit verbüßt.

Dokumentiert und nachgewiesen ist sexuelle, physische und psychische Gewalt an mindestens 24 Schülern, die er nach Ansicht der „Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt“ unter Duldung der Vorgesetzen im Stift Kremsmünster im Zeitraum von 30 Jahren verübte.

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Darunter waren auch Manipulationen an den Geschlechtsorganen bis hin zu analer und oraler Vergewaltigung, so die Plattform. „Allerdings muss aufgrund der Erfahrung in derartigen Fällen davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer wesentlich höher ist“, wirft Plattform-Obmann Sepp Rothwangl ein.

Die Ordensleitung hätte die Schüler des Internats schützen müssen, lautet der Vorwurf

Nun verklagt der Mann das Stift auf 95.000 Euro Schmerzensgeld. Es wäre Aufgabe der Ordensleitung gewesen, die Gefahren für die Internatsschüler abzuwenden, begründete Rothwangl die Klage gegen das Stift in einer Aussendung. Eine Stellungnahme des Stiftes zu den Vorwürfen liegt nicht vor.

„Angesichts des bevorstehenden Osterfestes wäre es angebracht, wenn das Stift Kremsmünster die vielen Opfer entsprechend entschädigen würde, was es bisher ablehnte, und sie nicht in einen belastenden und teuren Gerichtsprozess zwingen würde“, so Rothwangl weiter.

Der 42-Jährige hat bereits von der Opferschutzanwaltschaft eine „Gesten-Zahlung“ in der Höhe von 35.000 Euro erhalten. Diese Einrichtung wurde von Kardinal Christoph Schönborn ins Leben gerufen, um Betroffenen schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen – auch wenn die Taten der Kirchenangehörigen rechtlich schon verjährt sind.

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