Donnerstag, 18. April 2024
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Spahn verbietet „Homo-Heilungen“ – mit Lücken

Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben die Behandlungen auch bei Minderjährigen erlaubt

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Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU hat seine Pläne für ein gesetzliches Verbot von „Konversionstherapien“ konkretisiert. Dabei zeigt sich: Das angestrebte Verbot hat große Lücken.

Bei unter 18-Jährigen werden die Therapien verboten – mit Ausnahmen

Diese Therapien, die vorgeben, Homosexualität heilen zu können, sollen in Deutschland künftig bei unter 18-Jährigen verboten werden. Allerdings: Bei 16- bis 18-Jährigen soll das Verbot nicht greifen, wenn der Behandler den Nachweis erbringen kann, dass dem Betroffenen Tragweite und Risiken der Behandlung bewusst sind.

Auch das Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen soll verboten werden.„Das Verbot gilt immer dann, wenn der Gesprächspartner unzulässig Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen“, zitiert das RND das Ministerium.

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Bei Volljährigen bleiben die Therapien grundsätzlich erlaubt, zum Beispiel bei Störungen der Geschlechtsidentität

Bei „einwilligungsfähigen Volljährigen“, also den meisten Erwachsenen, wären diese „Therapien“ unter bestimmten Voraussetzungen aber grundsätzlich weiterhin zulässig.

Das betrifft beispielsweise Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie, heißt es in dem Bericht. Auch gilt das Verbot nicht für Behandlungen bei Störungen der Geschlechtsidentität. Dabei gehe es um Fälle, bei denen sich jemand nicht mit seinem ursprünglich zugewiesenen Geschlecht identifizieren kann und daher eine Geschlechtsanpassung anstrebt.

Nicht zulässig wären die Behandlungen, wenn Menschen bei der Entscheidung, sich behandeln zu lassen, einem „Wissensmangel“, zum Beispiel durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung, unterlägen.

Bis zu einem Jahr Haft für illegale „Homo-Heiler“

Verstöße gegen das neue Gesetz sollten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern geahndet werden. Das berichten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums, der mit den anderen Ministerien abgestimmt sei.

Spahn folgte damit der Empfehlung aus dem Bericht einer Expertenkommission, den die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld im September veröffentlicht hatte. Die SPD hatte Anfang August in einem eigenen Gesetzentwurf noch fünf Jahre Haft für diejenigen gefordert, die Minderjährigen eine „Konversionstherapie“ anbiete.

„Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund“, betont der offen schwule Gesundheitsminister. Homosexualität sei keine Krankheit „und ein Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: Es ist okay, so wie du bist“, betont Spahn.

Bis zu 1000 dieser fragwürdigen „Therapien“ soll es pro Jahr in Deutschland geben

Experten gehen davon aus, dass es in Deutschland pro Jahr 1000 Fälle solcher „Therapie“-Versuche gibt. Die Methoden dieser fragwürden Interventionen gehen dabei von indoktrinierenden Gesprächen über Elektroschocks bis hin zum Exorzismus.

In der medizinischen Fachwelt herrscht seit Jahren Einigkeit darüber, dass diese „Behandlungen“ schwerwiegende psychische Belastungen wie Depressionen, Angsterkrankungen und ein erhöhtes Suizidrisiko nach sich ziehen können.

In Österreich wurden „Konversionstherapien“ für Minderjährige während des „Spiels der freien Kräfte“ im Nationalrat verboten, auf Antrag von SPÖ-Gleichstellungssprecher Mario Lindner. Der Schweizer Bundesrat hatte sich Anfang September gegen ein Verbot von Konversionstherapien ausgesprochen.

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