Donnerstag, 28. März 2024
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Pride-Fahne auf Anti-Corona-Demo zerrissen: Freispruch im Zweifel

"Ich werde keine Kinderschänder akzeptieren, ihr seid kein Teil der Gesellschaft"

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Weil sie bei einer Kundgebung eine Regenbogenfahne zerrissen hatte, mussten sich drei Gegner:innen der Corona-Schutzmaßnahmen heute in Wien wegen Verhetzung vor Gericht verantworten. Sie wurden im Zweifel freigesprochen – das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Regenbogenflagge als Pädophilen-Symbol interpretiert

Der Vorfall ereignete sich am 5. September 2021 im Wiener Resselpark, vor der Karlskirche: Vor etwa 400 Gegner:innen der Corona-Schutzmaßnahmen zerriss die einschlägig bekannte Jennifer Klauninger gemeinsam mit dem ebenfalls bekannten Aktivisten Manuel M. und einem zweiten Mann auf offener Bühne eine Regenbogenflagge mit einem Herzsymbol mit den Worten „Ich sage Nein, ich werde keine Kinderschänder akzeptieren, ihr seid kein Teil der Gesellschaft“.

In seinem Eröffnungsplädoyer erklärte Klauningers Anwalt Michael Drexler, dass „weinende Mütter“ an dieser Aktion verantwortlich seien. Sie hätten erkannt, dass auf der Regenbogenfahne ein Doppelherz, ein mutmaßliches Symbol der Pädophilenszene, zu sehen war – und sie darum eine „Kinderschänderfahne“ sei.

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Staatsanwalt: „Aufstacheln zum Hass auf die LGBTI-Community“

Und auch Manuel M., der sich vor Gericht als Experte für Kindesmissbrauch bezeichnete, erklärte wortreich, warum es sich bei der Flagge nicht um das LGBTI-Symbol gehandelt habe. Dabei gehe es um Farbwerte, die Zahl der Streifen und vor allem um das Herzsymbol in der Mitte der Flagge. Es seien auch Angehörige sexueller Minderheiten auf der Demo gewesen, betont er: „Alle diese Menschen haben es verstanden und haben sich nicht verhetzt gefühlt“

Das sieht Staatsanwalt Martin Ortner anders: „Hier wurden Homosexuelle mit Pädophilen gleichgesetzt. Das ist ein Aufstacheln zum Hass und eine Beleidigung der LGBTQ-Community“, betonte er vor Gericht. Die Angeklagten bekannten sich vor Gericht nicht schuldig. Manuel M. betonte außerdem, als Teil der LGBTI-Community nicht homosexuellenfeindlich sein zu können. 

Nur eine Fehleinschätzung? Freispruch im Zweifel

Richter Thomas Kreuter sprach die drei Angeklagten schlussendlich im Zweifel frei: Er gehe davon aus, dass eine Regenbogenfahne zerrissen wurde und das Delikt der Verhetzung dadurch inhaltlich erfüllt sei. „Aber ich kann nicht mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit nachweisen, dass Sie nicht einem Fehlurteil unterlegen sind und die Fahne als Symbol für die rechtlich nicht geschützte Gruppe der Kinderschänder gehalten haben“, so Kreuter.

Der Staatsanwalt hat bis jetzt keine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig. Die Höchststrafe für Verhetzung liegt bei drei Jahren Haft. 

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