Samstag, 27. April 2024
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Italien: Bis zu zwei Jahre Haft für Leihmutterschaft im Ausland

Italien will strenger gegen Leihmutterschaft, bei der etwa eine Frau eine Schwangerschaft für eine andere austrägt, vorgehen. Leidtragende wären auch schwule und lesbische Paare mit Kinderwunsch.

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Bereits seit 2004 ist die Leihmutterschaft in Italien verboten – nun sollen Leihmutterschaften im Ausland ebenfalls strafrechtlich verboten werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Rechtspartei Fratelli d’italia (FdI) von Premierministerin Giorgia Meloni wurde am Dienstag von der Abgeordnetenkammer mit 166 zu 109 Stimmen verabschiedet. Vier Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Nun muss er noch vom Senat gebilligt werden.

Auch Leihmutterschaft im Ausland wäre in Italien illegal

Damit würden Italiener:innen, die im Ausland Kinder durch Leihmütter bekommen, künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Dem Gesetz zufolge wäre Leihmutterschaft dann ein „internationales Verbrechen“, das mit Gefängnisstrafen von drei Monaten bis zu zwei Jahren und Geldstrafen von 600.000 Euro bis zu einer Million Euro geahndet wird. Die gleichen Strafen gelten für alle, die innerhalb Italiens an einer Leihmutterschaft beteiligt sind.

Die Rechtsregierung verkauft das Gesetz gegen Leihmutterschaft als Stärkung der Frauenrechte. Elisabetta Gardini, stellvertretende Klubchefin der FdI, bezeichnete während der Diskussion um das Gesetz Leihmutterschaft als „Gebärmutter zur Miete“, welche „die Würde der Frau verletzt und die Rechte der Kinder mit Füßen tritt“. Ein anderes Parteimitglied hatte Leihmutterschaft im März als Verbrechen, „noch schwerwiegender als Pädophilie“, bezeichnet.

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Kritik an dem neuen Gesetz kommt von der Opposition und der LGBTI-Community. Bei einer Protestkundgebung in Rom meinte ein Teilnehmer, das Gesetz sei „ein Vorwand, staatliche Homophobie gegen uns“. Der Verband der Regenbogenfamilien betonte hingegen, dass 90 Prozent der italienischen Paare, die derzeit auf Leihmutterschaft im Ausland zurückgreifen, heterosexuell seien. Viele würden jedoch behaupten, ihr Kind sei auf natürliche Weise geboren worden.

Die Höchstrichter haben hier schon einmal Klarheit geschaffen

Italien hat 2016 gegen den Widerstand katholischer und konservativer Gruppen gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften als eines der letzten Länder Westeuropas eingeführt. Sie bekamen aber nicht das Recht auf Adoption zugestanden, weil man befürchtete, dass es dadurch zu einem Anstieg von illegalen Leihmutterschaften gekommen wäre.

Der Oberste Gerichtshof des Landes hat allerdings entschieden, dass Kinder, die im Ausland durch Leihmutterschaft geboren wurden, in Italien als Kinder beider Elternteile anerkannt werden müssen. Dies soll durch Adoption, die die Zustimmung eines Richters erfordert, und nicht durch direkte Umschreibung beim Standesamt erfolgen.

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