Sonntag, 28. April 2024
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NRW-Minister: Puppy-Masken beim CSD nicht automatisch erlaubt

Greift das Vermummungsverbot, wenn Puppy-Player mit ihrer Maske auf eine Pride gehen? Dieser Frage nahm sich nun der Landtag in Nordrhein-Westfalen an - die Antwort stellt nicht zufrieden.

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Verstoßen Fetisch-Masken am Christopher Street Day (CSD) gegen das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz? Oder ist das Tragen durch das Recht auf freie Entfalktung der Persönlichkeit geschützt? In der Vergangenheit gab es immer wieder Spannungen zwischen den menschlichen Puppies und der Polizei – etwa 2018 in Essen, ein Jahr später in Aachen oder dieses Jahr in Recklinghausen.

Landesregierung: Verbot sei im Einzelfall zu prüfen

Deshalb wollten einige SPD-Abgeordnete von der schwarz-grünen Landesregierung jetzt wissen, was Sache ist – doch die klare Antwort blieb ihnen verweigert. Ob solche Masken gegen das Vermummungsverbot verstießen, sei stets im Einzelfall zu prüfen, so Innenminister Herbert Reul von der CDU und Gleichstellungsministerin Josefine Paul von den Grünen in ihrer Antwort.

Prinzipiell sei ein Verbot von Maskierungen möglich, „wenn die Maske die objektive Eignung zur Identitätsverschleierung besitzt und die Maske mit der Zielrichtung getragen wird, die Identitätsfeststellung zum Zwecke der Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfolgung zu verhindern“, heißt es weiter Beides müsse allerdings gerichtsfest zutreffen.

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In Recklinghausen hat sich die Polizei für die Einschränkungen entschuldigt

In Recklinghausen hatte die Polizei dieses Jahr mit den Betroffenen zunächst vereinbart, dass sie ihre Masken nur während der Versammlung tragen dürften. Im Nachhinein habe das Polizeipräsidium Recklinghausen aber «in angemessener Weise öffentlich richtiggestellt», dass in diesem Fall zwar eine Eignung zur Identitätsverschleierung geprüft und bejaht wurde – nicht aber die Absicht, eine Feststellung der Identität zu verhindern.

Die Verhandlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen würden nicht generell „Maskierungen aus ästhetischen, politischen oder moralischen Gesichtspunkten verbieten würden“, betonte die Landesregierung: „Sobald Maskierungen nicht durch Strafnormen oder Vorschriften des Versammlungsrechts verboten sind, ist es allgemein erlaubt, auch maskiert an einer Versammlung teilzunehmen.“

Vor fünf Jahren hatte Reul auf eine ähnliche Anfrage noch toleranter geantwortet. Damals erklärte der Innenminister, Fetisch-Outfits könnten bei der Pride „der Meinungsäußerung oder der künstlerischen Verwirklichung zugerechnet werden, was von dem Vermummungsverbot nicht erfasst werde“, wie das Portal queer.de  zitiert. Gefragt hatte damals übrigens seine heutige Kabinettskollegin Josefine Paul.

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