Freitag, 26. April 2024
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Vatikan: Taufe auch für trans Menschen und Kindern aus Regenbogenfamilien

Trans Menschen können in der römisch-katholischen Kirche getauft werden und auch selbst Taufpaten sein - genauso wie Lesben und Schwule. Das geht aus einer bemerkenswert liberalen Entscheidung des Vatikans hervor - mit einer Einschränkung, die Diskriminierung weiter ermöglicht.

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Die Kirche sei keine Zollstation, sondern ein Vaterhaus für jeden, so Papst Franziskus in seinem Lehrschreiben „Evangelii gaudium“. In diesem Geist ist auch eine Entscheidung des Dikasteriums für die Glaubenslehre, zuständig für die Verkündigung und Verteidigung des katholischen Glaubens, gehalten.

Auch Mitglieder der LGBTI-Community können prinzipiell Taufpat:innen sein

Die Behörde antwortete bereits am 31. Oktober in einem Brief auf die sechs Fragen eines brasilianischen Bischofs zu dieser Thematik und veröffentlichte die – für die LGBTI-Community überraschend positiven – Antworten nun auf seiner Webseite.

Demnach dürfen trans Personen, Lesben, Schwule und Bisexuelle grundsätzlich in der römisch-katholischen Kirche Taufpat:innen und Trauzeug:innen sein, urteilte die vatikanische Glaubensbehörde. 

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So komme kirchenrechtlich als Taufpat:in in Frage, wer ein Leben in Übereinstimmung mit dem Glauben führe. Hier verlange die Klugheit der Seelsorge ein weises Abwägen, „um das Sakrament der Taufe und vor allem ihren Empfang zu schützen“, so das Dikasterium. Für Trauzeug:innen bei einer römisch-katholischen Hochzeit gilt diese Einschränkung nicht.

Die Taufe soll niemandem verschlossen bleiben

Weiters schreibt die vatikanische Behörde, dass die sexuelle Orientierung der Eltern nicht ausschlaggebend für die Taufe ihrer Kinder sei. „Damit das Kind getauft werden kann, muss die begründete Hoffnung bestehen, dass es im katholischen Glauben erzogen wird“, heißt es in dem Brief. Dabei ist es auch unerheblich, ob das Kind etwa adoptiert oder von einer Leihmutter gezeugt sei.

Auch für die Taufe von „Transsexuellen, die sich einer Hormonbehandlung und einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben“ gelten die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Gläubigen. Die Türen der Sakramente sollten nicht „aus irgendeinem Grund verschlossen“ sein – besonders nicht zu jenem Sakrament, das „die Tür“ sei: Die Taufe.

Eine Hintertüre lässt sich der Vatikan allerdings offen

Allerdings gibt es für diese positiven Antworten eine Einschränkung, die Diskriminierung sexueller Minderheiten in der römisch-katholischen Kirche weiter ermöglicht. Es dürfe durch die Entscheidung weder die Gefahr eines öffentlichen Skandals noch die Verwirrung der Gläubigen bestehen.

Keine Änderung der Position des Vatikans gibt es bei Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben. Schließlich betrachtet die römisch-katholische Kirche alle sexuellen Beziehungen außerhalb der Ehe als Sünde. Und die Ehe ist aus Kirchensicht eine Verbindung zwischen Mann und Frau mit dem Zweck der Fortpflanzung.

In seiner Einleitung des Briefes betont Kardinal Victor Fernandez, der Leiter des Dikasteriums, dass die Antworten im Wesentlichen das wiederholten, was die Behörde bereits in der Vergangenheit zu diesem Thema bekräftigt habe.

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